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Allgemeine Informationen

Die Hochschule RheinMain bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sportlichen Interessen nachzugehen. Hierzu ist der Allgemeine Hochschulsport eingerichtet worden.

Ziel ist es, Studenten/innen, Professoren/innen und sonstigen Mitarbeitern/innen ein attraktives Sportprogramm anzubieten. So werden derzeit unter anderem Aerobic, Aikido, Badminton, Ballett, Basketball, Fußball, Gymnastik, Golf, Hockey, Karate, Krafttraining, Lauftreff, Segeln, Schieß-Sport, Squash, Taekwon-Do, Tanzen, Tennis, Tischtennis, Volleyball und Walking angeboten. Die Fachhochschule beteiligt sich daneben auch an landesweiten Pokal- und Turnierrunden. Freizeitaktivitäten wie z.B. Kanuwochenenden sollen zukünftig verstärkt angeboten werden.

Das Angebot differiert an den einzelnen Standorten und kann jederzeit beim Hochschulsportbeauftragten, Herrn Lindemann, sowie beim Sportreferat des AStA und den jeweiligen Anschlagbrettern erfahren werden.

Die Hochschule RheinMain möchte auch im Studienjahr 2011/2012 wieder mit zahlreichen Wettkampf-Sportlern bei den "Deutschen Hochschulmeisterschaften" vertreten sein, die der "Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband" veranstaltet.

Wer teilnehmen will, der meldet sich bitte rechtzeitig bei den Übungsleitern/innen oder im Hochschulsportbüro.

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes bei Teilnahme am Allgemeinen Hochschulsport gilt folgendes:

Alle immatrikulierten Studierenden/innen der Hochschule RheinMain sind gesetzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie sich an den offiziellen, durch Übungsleiter/innen geleiteten Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports beteiligen. Der Versicherungsschutz gilt auch für die Beteiligung an offiziellen Wettkämpfen und für die An- und Abfahrt zu den vorgenannten Veranstaltungen. Die Bediensteten der Hochschule RheinMain (Beamte, Angestellte und Arbeiter) genießen als Teilnehmer/innen am Allgemeinen Hochschulsport den für sie in ihrem privaten Bereich geltenden Versicherungsschutz.

Für Angestellte und Arbeiter werden Sportunfälle bei der Teilnahme an den offiziellen Übungsstunden des allgemeinen Hochschulsports dann als Arbeitsunfälle (RVO) anerkannt, wenn die sportliche Betätigung primär eine Ausgleichsfunktion hat und der Teilnehmerkreis im wesentlichen auf Beschäftigte/Mitglieder der Hochschule RheinMain beschränkt ist. Für Beamte gelten Unfälle im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports nur dann als Dienstunfälle, wenn die Sportveranstaltung ausdrücklich als Dienstsport vom Dienstherrn eingerichtet oder anerkannt ist.

Gegenüber sonstigen Teilnehmern/innen am Hochschulsport übernimmt die Hochschule RheinMain keine Haftung für Unfälle und Schäden, die bei der Sportausübung entstehen.