Rückmeldefrist für das Sommersemester 2012:
Wenn Sie im nächsten Semester an der Hochschule RheinMain weiterstudieren möchten, müssen Sie sich während der Rückmeldefrist (02.01.2012 bis 13.01.2012) bei der Hochschule zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrages. Sollten Sie die Rückmeldefrist verpasst haben, können Sie sich bis zum 20.01.2012 im Rahmen der Nachfrist zurückmelden. Hier wird ein Säumniszuschlag von 30 Euro fällig.
Wie funktioniert die Rückmeldung?
Weitere Informationen zur Rückmeldung
Anträge auf Beurlaubung und Teilzeitstudium sind bis zum 13. Januar 2012 zu stellen.
Sofern wegen eines Unfalles oder einer längerfristigen Erkrankung im laufenden Semester eine Beurlaubung erforderlich wird, nehmen Sie bitte auch außerhalb der genannten Rückmeldefristen Kontakt zu Frau Besier im Studienbüro Wiesbaden auf.
Die Anträge stehen hier zur Verfügung
Sollten Sie eine Bescheinigung über die gezahlten Semesterbeiträge für das Finanzamt benötigen, fallen hierfür Verwaltungskosten in Höhe von 20,- Euro an. Eine Aufschlüsselung der Bestandteile der Semesterbeiträge der letzen Jahre finden Sie hier.
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Studienbüro Wiesbaden
Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
D-65197 Wiesbaden
Telefon: 06 11/ 94 95 15 60
E-Mail: studienbuero-wiesbaden
hs-rm
de
Studienbüro Rüsselsheim
Hochschule RheinMain
Am Brückweg 26
D-65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142 / 898-4114
E-Mail: studienbuero-ruesselsheim
hs-rm
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Studienbüro Geisenheim
Hochschule RheinMain
von-Lade-Straße 1
D-65366 Geisenheim
Telefon: 06722 - 502 712
E-Mail: studienbuero-geisenheim
hs-rm
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