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Rückmeldefrist für das Sommersemester 2012:

Wenn Sie im nächsten Semester an der Hochschule RheinMain weiterstudieren möchten, müssen Sie sich während der Rückmeldefrist (02.01.2012 bis 13.01.2012) bei der Hochschule zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrages. Sollten Sie die Rückmeldefrist verpasst haben, können Sie sich bis zum 20.01.2012 im Rahmen der Nachfrist zurückmelden. Hier wird ein Säumniszuschlag von 30 Euro fällig.

Wie funktioniert die Rückmeldung?

  • Sie erhalten im Dezember eine E-Mail an Ihre studentische Mailadresse mit allen wichtigen Informationen zur Rückmeldung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre studentische E-Mails regelmäßig abrufen bzw. auf Ihren privaten E-Mail-Account umleiten.
  • Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag mit Angabe Ihrer Matrikelnummer im Verwendungszweck, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
  • Überweisen Sie rechtzeitig den Betrag. Er muss bis zum genannten Datum auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingegangen sein! Beachten Sie bitte, dass sich die Höhe
    des Semesterbeitrages und die Bankverbindung der Hochschule RheinMain von Semester zu Semester ändern kann.
    Durch die korrekte und fristgerechte Überweisung werden Sie automatisch nach Ende der Rückmeldefrist zurückgemeldet.  Nach der erfolgreichen Rückmeldung können Sie den Gültigkeitsaufdruck auf Ihrer Student Card an einem der Validierungsgeräte der Hochschule RheinMain aktualisieren.  
  • Nach Ablauf der Rückmeldfrist können Sie sich über Ihre QIS-SOS Selbstbedienungsfunktion Ihre Studien- und Immatrikulationsbescheinigungen selbst ausdrucken. Den verifizierten Ausdruck von Studien-, BAföG- und Immatrikulationsbescheinigungen finden Sie unter Online-Services.
  • Führen Sie evtl. Adressänderungen rechtzeitig über die Selbstbedienungsfunktion im QIS-SOS unter Online-Services durch.
  • Geht der Betrag nach dem 13. Januar 2012 ein, müssen Sie zusätzlich eine Säumnisgebühr von 30,00 Euro überweisen. Geben Sie hierbei (unter Verwendungszweck) unbedingt Ihre Matrikelnummer an, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Andernfalls kann eine Rückmeldung nicht erfolgen! Die Nachfrist endet am 20. Januar 2012.
    Sollten Sie zur Abschlussprüfung angemeldet sein, beachten Sie bitte das Merkblatt.

Weitere Informationen zur Rückmeldung

Anträge auf Beurlaubung und Teilzeitstudium sind bis zum 13. Januar 2012 zu stellen.
Sofern wegen eines Unfalles oder einer längerfristigen Erkrankung im laufenden Semester eine Beurlaubung erforderlich wird, nehmen Sie bitte auch außerhalb der genannten Rückmeldefristen Kontakt zu Frau Besier im Studienbüro Wiesbaden auf.

Die Anträge stehen hier zur Verfügung 

Sollten Sie eine Bescheinigung über die gezahlten Semesterbeiträge für das Finanzamt benötigen, fallen hierfür Verwaltungskosten in Höhe von 20,- Euro an. Eine Aufschlüsselung der Bestandteile der Semesterbeiträge der letzen Jahre finden Sie hier.

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Kontakt

Studienbüro Wiesbaden
Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
D-65197 Wiesbaden

Telefon: 06 11/ 94 95 15 60
E-Mail: studienbuero-wiesbaden[at]hs-rm[.]de

 

Studienbüro Rüsselsheim
Hochschule RheinMain
Am Brückweg 26
D-65428 Rüsselsheim

Telefon: 06142 / 898-4114
E-Mail: studienbuero-ruesselsheim[at]hs-rm[.]de 

 

Studienbüro Geisenheim
Hochschule RheinMain
von-Lade-Straße 1
D-65366 Geisenheim

 

Telefon: 06722 - 502 712
E-Mail: studienbuero-geisenheim[at]hs-rm[.]de