Zum Studium berechtigen folgende Vorbildungsnachweise (gemäß § 63 Hessisches Hochschulgesetz):
In Hessen ermöglichen die abgeschlossene Meisterprüfung und der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Qualifikationen einen direkten Hochschulzugang, d.h. Sie können sich direkt im gewünschten Studiengang bei der jeweiligen Hochschule oder der Berufsakademie bewerben. Eine weitere Gruppe beruflich Qualifizierter kann aufgrund ihrer beruflichen Voraussetzungen eine Hochschulzugangsprüfung ablegen.
Weitere Informationen finden Sie
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Zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung können für einzelne Studiengänge Vorpraktika, künstlerische Begabtenprüfungen oder Ausbildungsverträge mit Partnerunternehmen Zulassungsvoraussetzung sein. Bitte lesen Sie sich hierzu die
Studiengangsinformationen für den von Ihnen gewünschten Studiengang genau durch.
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