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Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick über die Ergebnisse der letzten Vergabeverfahren verschaffen. Je zulassungsbeschränkten Studiengang sind für die vergangenen Semester die Grenzwerte für die Note (der Hochschulzugangsberechtigung) und die Wartezeit aufgelistet.

Als Beispiel dafür, wie die Werte zu lesen sind, werden nachfolgend die Grenzwerte des Vergabeverfahrens des Sommersemesters 2011 für unseren Studiengang Soziale Arbeit erklärt:

  • Der Grenzwert der Note 2,4 (5) bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Note von mindestens 2,3 einen Studienplatz erhalten haben; die Note der zuletzt zugelassenen Bewerberin bzw. des zuletzt zugelassenen Bewerbers betrug 2,4, sofern mindestens 5 Wartehalbjahre nachgewiesen werden konnten.
  • Der Grenzwert der Wartezeit 10 (3,7) bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Wartezeit von mindestens 11 Halbjahren einen Studienplatz erhalten haben; mit 10 Wartehalbjahren hat jemand einen Studienplatz erhalten, sofern mindestens die Note 3,7 nachgewiesen werden konnte (zuletzt zugelassene Bewerberin bzw. zuletzt zugelassener Bewerber).

Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber wird mit ihren bzw. seinen Werten für Note und Wartezeit auf beiden Listen in einem Vergabeverfahren geführt. Die beiden Werte werden nicht miteinander verrechnet, sondern unabhängig voneinander gewertet und verarbeitet.

 

Leitet Herunterladen der Datei ein  Download der NC-Werte

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