Wichtige Infos zur Einschreibung Bewerbung für Bachelor-/Diplomstudiengänge
Sie können sich für das Wintersemester 2013/14 ab Ende Mai für einen Studiengang an der Hochschule RheinMain online bewerben oder einschreiben:
Hier geht's zur Online-Bewerbung bzw. zur Online-Einschreibung
Für das Wintersemester 2013/14 sind folgende Termine zu beachten:
- Bis zum 15.07.2013 können Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang für das erste und/oder ein höheres Fachsemester bewerben.
- Bis 27.09.2013 ist für einen zulassungsfreien Studiengang eine Online-Einschreibung für ein erstes Fachsemester möglich.
- Bis 27.09.2013 können Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang für ein höheres Fachsemester bewerben.
Weitere Infos zum Vergabeverfahren der Hochschule RheinMain
Für eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren bzw. eine erfolgreiche Einschreibung ist darauf zu achten, dass die Anträge bis zu den genannten Terminen online ausgefüllt und mit den vollständigen Papierunterlagen in unserem
Studienbüro eingegangen sind.
Auch von Bewerberinnen und Bewerbern, die schon in einem Studiengang an der Hochschule RheinMain immatrikuliert sind oder waren, sind alle im Antrag angeforderten Unterlagen (noch einmal) vollständig einzureichen.
So sollte Ihre Bewerbung erfolgen:
- Als Studienanfänger oder Studienanfängerin, d.h. wenn Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind bzw. dies noch nie waren, bewerben Sie sich für ein erstes Fachsemester.
- Bei Studienfach-, Studienortwechsel oder bei Studienunterbrechung können Sie sich sowohl für ein erstes als auch für ein höheres Fachsemester bewerben. Sie können also beide Anträge stellen.
Bitte legen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung darüber vor, dass noch ein Prüfungsanspruch besteht, Sie in dem gewünschten Studiengang also keine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
- Als Zweitstudienbewerberin bzw. Zweitstudienbewerber haben Sie die Möglichkeit, sich für ein erstes und für ein höheres Fachsemester in ausschließlich einem Studiengang zu bewerben.
Sie gelten als Zweitstudienbewerberin bzw. Zweitstudienbewerber, wenn Sie bereits ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben.
Das Erststudium gilt nur dann als abgeschlossen, wenn es mit einem Bachelor, Diplom, Staatsexamen, einer Magisterarbeit, Promotion oder einer Graduierung beendet wurde.
07.06.13 mo