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Infos zur Bewerbung

Allgemein

  • Der Bachelor-Studiengang Landschaftsarchitektur unterliegt einer Zulassungsbeschränkung. Für dem Bachelor-Studiengang Landschaftsarchitektur existiert ein Numerus Clausus (NC). Alle Bewerber, welche die Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich NC, Hochschulzugang und Vorpraktikum erfüllen, können sich bis zum jeweiligen Stichtag um einen Studienplatz bewerben.
  • Die Aufnahme von Studienanfängerinnen und -anfängern ist nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.
  • Es stehen etwa 50 Studienplätze zur Verfügung. Die Studienplatzvergabe erfolgt durch die Hochschule RheinMain.
  • Für die Zulassung ist eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine Meisterprüfung sowie ein Vorpraktikum erforderlich.
  • Nähere Bestimmungen für das Vorpraktikum sind in der  Prüfungsordnung unter der Anlage 3 aufgeführt, oder können mit Herrn Prof. Dipl. Ing. Mathias Uhle geklärt werden.

Hochschulzugangsberechtigung

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • In Hessen ermöglicht der Abschluss als Meister den direkten Hochschulzugang.

Vorpraktikum

  • Mind. 12 Wochen Vorpraktikum bei einer geeigneten Praktikumsstelle im Garten- und Landschaftsbau.
    In Ausnahmefällen, wenn die Immatrikulation im gleichen Jahr wie die Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt oder bei Absolvieren eines freiwilligen Jahres müssen mindestens 6 Wochen des Vorpraktikums bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden. Die fehlenden Wochen müssen in diesem Fall studienbegleitend bis zu einem Jahr nach der Immatrikulation nachgeholt werden.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtnerin / Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau ersetzt das Praktikum. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtnerin / Gärtner in den anderen Fachrichtungen wird auf die Praktikumszeit mit 6 Wochen angerechnet. Entsprechendes gilt für das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ), wenn den Themenbereichen des Garten- und Landschaftsbaus entsprochen wurde. Die restlichen 6 Wochen sind in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau abzuleisten.
  • Geeignete Praktikumsstellen sind Garten- und Landschaftsbaubetriebe. Es muß sich dabei nicht um anerkannte Ausbildungsbetriebe handeln.
    Einen Betrieb in Ihrer Nähe finden Sie unter anderem über den Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL).
  • Bei anderen artverwandten, abgeschlossenen Ausbildungen (z. B. Forst- oder Landwirten und Bauzeichnern), kann eine Anrechnung im Umfang von bis zu 6 Wochen erfolgen, wenn den geforderten Praktikumsinhalten entsprochen wurde.
  • Praktikumszeiten in Baumschulen oder ähnlichen Institutionen können bis zu 4 Wochen angerechnet werden (Beispiel für die Anrechnung: Praktikumszeit im Betrieb 12 Wochen, Anrechnung für das Vorpraktikum max. 4 Wochen).
  • Praktika im Garten- und Landschaftsbau aus Schulpraktika können unter Nachweis dieser Zeiten anerkannt werden. Als Nachweise gelten Tätigkeitsberichte und eine Bescheinigung der Praktikumsinhalte und -zeiten.
  • Eine Ableistung des Vorpraktikums im Ausland ist möglich, wenn die Praktikumsstelle den Anforderungen des Garten- und Landschaftsbaus entspricht. Der Nachweis ist durch die Praktikantin / den Praktikant zu erbringen.
  • Der Nachweis über die Dauer und Inhalte des Vorpraktikums ist durch ein Berichtsheft zu führen. Eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte ist vorzulegen, aus der die geleisteten Praxisinhalte und -zeiten ersichtlich sind. In Zweifelsfällen entscheidet die oder der Praktikumsbeauftragte aufgrund eigener Sachkunde.
  • Die wesentlichen Informationen finden Sie in Anlage 3 zur Prüfungsordnung „Nähere Bestimmungen zum Vorpraktikum
  • Bei Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich bitte an den Praktikumsbeauftragten des Studienganges Landschaftsarchitektur.
  • Bei Fragen zur Bewerbung um einen Studienplatz und zu den zur Bewerbung erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro

Wie ist das Vorpraktikum nachzuweisen?

Fall 1:Abitur (Hochschulreife) im Jahr der Bewerbung, oder Freiwilliges Jahr im direkten Anschluss an das Abitur (Hochschulreife) und direkte Bewerbung nach Absolvierung des freiwilligen Jahres

Zur Bewerbung um einen Studienplatz sind vorzulegen:

  • Nachweis über mindestens 6 Wochen Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau
  • ODER eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes, dass Sie ein Praktikum im Garten- und Landschaftsbau von 6 Wochen bis zur Immatrikulation absolvieren werden.
    Diese Bescheinigung kann allgemein formuliert sein, z.B.:
    "Herr / Frau (....) wird in unserem Garten- und Landschaftsbaubetrieb von .... bis ... .. ein Praktikum gemäß §6 der "Nähere Bestimmungen zum Vorpraktikum" des Studiengangs Landschaftsarchitektur der Hochschule RheinMain absolvieren."
  • Die Bescheinigung des Betriebes über die Vereinbarung muss formgerecht sein, z.B. Geschäftsbrief mit Briefkopf, Unterschrift des Zeichnungsberechtigten. Es ist wichtig, dass Sie dem Betrieb die Anlage 3 zur Prüfungsordnung „Nähere Bestimmungen zum Vorpraktikum“ aushändigen.


Zur Immatrikulation (Einschreibung) sind vorzulegen:

  • Detaillierte Bescheinigung des Praktikumsbetriebs über den genauen Inhalt und die Dauer des Vorpraktikums. Die Bescheinigung des Betriebes muss formgerecht sein, z.B. Geschäftsbrief mit Briefkopf, Unterschrift des Zeichnungsberechtigten. Zur detaillierte Beschreibung des Praktikumsverlaufes kann das Formblatt verwendet werden.
  • Das Berichtsheft in der für den Garten- und Landschaftsbau üblichen Form. Wie ein Berichtsheft geführt werden muss finden Sie hier.

Die weiteren 6 Wochen Vorpraktikum müssen nach Abschluss eines Jahres nach der Immatrikulation absolviert werden.


Fall 2: Bewerbung um einen Studienplatz wenn Fall 1 nicht zutrifft

Zur Bewerbung um einen Studienplatz sind vorzulegen:

  • Nachweis über mindestens 12 Wochen Vorpraktikum im Garten- und Landschaftsbau.
  • Detaillierte Bescheinigung des Praktikumsbetriebes über den genauen Inhalt und die Dauer des Vorpraktikums. Der Inhalt des Vorpraktikums muss der Anlage 3 zur Prüfungsordnung „Nähere Bestimmungen zum Vorpraktikum“ entsprechen. Die Bescheinigung des Betriebes muss formgerecht sein, z.B. Geschäftsbrief mit Briefkopf, Unterschrift des Zeichnungsberechtigten. Zur detaillierte Beschreibung des Praktikumsverlaufes kann das Formblatt verwendet werden.
  • Das Berichtsheft in der für den Garten- und Landschaftsbau üblichen Form. Wie ein Berichtsheft geführt werden muss finden Sie hier.

Bitte beachten Sie...

Zulassungsbedingungen können sich jederzeit ändern.

Den jeweils aktuellen Informationsstand sowie Beratung zur Zulassung im Bachelor-Studiengang Landschaftsarchitektur erhalten Sie bei der Studienberatung der Fachhochschule Wiesbaden.

Wenn Sie den Wunsch nach einer Fachberatung durch Angehörige des Bachelor-Studiengang Landschaftsarchitektur haben (z.B. bei Fragen zur Anerkennung beruflicher Tätigkeiten, Suche nach geeigneten Praktikumsstellen...), möchten wir Sie bitten, sich mit dem Sekretariat des Fachbereich Geisenheim in Verbindung zu setzen.

Anschrift

Hochschule RheinMain
University of Applied Sciences
Fachbereich Geisenheim

Dekanat
Von-Lade-Str. 1
65366 Geisenheim

Telefon: 06722 - 502 714
Telefax: 06722 - 502 710

 

(Sprechzeiten: Mo-Do 9.00-12.00 Uhr)


E-Mail: geisenheim[at]hs-rm[.]de