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Professoren, Mitarbeiter und Studierende des Fachbereichs Architektur und Bauingenieurwesen sind sowohl auf der Fachbereichs- als auch auf Hochschulebene in verschiedenen demokratisch gewählten Entscheidungs-Gremien vertreten. Insbesondere die studentische Partizipation an fachbereichs-politischen Entscheidungen stellt ein ganz wesentliches Element in der Organisations-Struktur des Fachbereichs dar.

Dem Fachbereichsrat ...

... obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs und ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig.

Senats- und Kommissionsmitglieder

Der Senat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizerektorin oder Vizerektor und er überwacht die Geschäftsordnung des Präsidiums und Ordnungen der Hochschule, soweit die Grundordnung nichts anderes bestimmt. Der Senat macht Vorschläge zur Ernennung der Kanzlerin oder des Kanzlers. Schließlich spricht er Empfehlungen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums aus, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu zählen insbesondere der Hochschulentwicklungsplan, Zielvereinbarungen, grundsätzliche Fragen der Organisation und des Inhalts der Lehrangebote, Fragen von Forschung und Entwicklung und der Hochschulorganisation, Stellenverlagerungen und Stellenumwidmungen, Grundsätze des Berufungsverfahrens, Kooperationen mit ausländischen Hochschulen, der Haushaltsvoranschlag der Kanzlerin oder des Kanzlers und Grundsätze der Verteilung von Landeshaushaltsmitteln.

Wie setzt sich der Senat zusammen?

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind neun Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren, drei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Studierenden. Beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind die Präsidentin / der Präsident, Die Vizepräsidentin / der Vizepräsident, die Dekaninnen oder Dekane, die Leiterinnen und Leiter der zentralen wissenschaftlichen und zentralen Einrichtungen, die Kanzlerin oder der Kanzler, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die oder der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses. Der erweiterte Senat ist zuständig für die Beschlussfassungen über die Grundordnung und nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidiums entgegen. Er fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.

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Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen

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65197 Wiesbaden

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Tel.: +49.(0)611.9495 -1401
Fax: +49.(0)611.9495 -1422

Bauingenieurwesen:
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