| Studienort | Wiesbaden, Geisenheim und Frankfurt |
| Studienabschluss | Master of Engineering |
| Studienschwerpunkte | Pflichtmodule sind von allen Studierenden zu absolvieren. Von den Wahlpflichtmodulen aus den Bereichen Verkehr, Wasserwirtschaft, Landschaftsarchitektur, Ressourcen, städtische Infrastruktur und Städtebau ist jeweils ein Modul zu absolvieren |
| Regelstudienzeit | 4 Semester |
| Zulassungsvoraussetzungen |
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| Studienbeginn | Sommersemester- und Wintersemester |
| Bewerbungsschluss | 9. März / 15. Juli |
Der Zugang zum Studiengang wird allgemein durch die Hessische Immatrikulationsverordnung – HimmaVO – vom 29.12.2003 geregelt.
Die Anzahl der Studienplätze ist limitiert und beträgt 36 Studierende pro Jahr.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang UMSB beinhalten einen ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor oder Diplom) mit dem Notendurchschnitt von mindestens 2,3 und ein Schreiben mit der Darstellung der besonderen fachlichen Qualifikation. Bei Bewerbungen mit Noten schlechter als 2,3 und besser als 3,0 ist der Nachweis und die Beur-teilung der dargestellten besonderen Qualifikation für eine Zulassung ausschlaggeben.
Der Studiengang UMSIB läuft federführend beim FB AB der FH Wiesbaden in Kooperation mit dem FB Geisenheim der FH Wiesbaden und dem Fachbereich 1 der FH Frankfurt und einer ge-meinsam getragenen Studienkommission und Prüfungskommission auf der Basis zweier existie-render Kooperationsverträge.
Die Entscheidung über die Zulassung trifft ein von den beteiligten Fachbereichen eingesetzter Zulassungsausschuss auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen. Übersteigt die Zahl der ge-eigneten Bewerbungen die Zahl der Studienplätze, werden die Bewerbungsunterlagen durch ein Auswahlgespräch ergänzt.
Als Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme am Studiengang UMSB mit dem Abschluss M.Eng. ist in § 3 der Studienordnung ein erster berufsqualifizierender Abschluss der Studiengänge Bauin-genieurwesen, Landschaftsarchitektur, Architektur, Geoinformation und Kommunaltechnik, Stadtplanung, Geografie (mit Schwerpunkt Stadtgeografie) oder eines vergleichbaren Studien-gangs benannt.
Unabhängig von der Fachrichtung des vorgelegten Abschlusses beträgt die geforderte Mindest-dauer der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung 3 Jahre.
Ob ein erster berufsqualifizierender Abschluss mit einer anderen als den vorgenannten Bezeich-nungen als vergleichbar eingestuft wird, entscheidet der zuständige Dekan im Einvernehmen mit dem Zulassungsausschuss des Fachbereichs.
Besondere Vorpraktika oder der Nachweis einer Berufserfahrung werden nicht gefordert.
Ausländische Studierende müssen nachweisen, dass ihre deutschen Sprachkenntnisse für ein Hochschulstudium ausreichend sind. Die Anerkennung dieser Sprachkenntnisse erfolgt durch das Akademische Auslandsamt der FH Wiesbaden. Derzeit kann dies durch den erfolgreichen Abschluss einer der nachfolgend angegebenen Sprachprüfungen erbracht werden:
Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird anhand der besonderen Qualifikation, d.h. entweder Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses oder andere geeignete Qualifikationsnachweise, im Zusammenhang mit einem Bewerbungsschreiben und einem even-tuell notwendigen Auswahlgespräch festgestellt.
Hochschule RheinMain
Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden
Architektur:
Tel.: +49.(0)611.9495 -1401
Fax: +49.(0)611.9495 -1422
Bauingenieurwesen:
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Fax: +49.(0)611.9495 -1422