Der achtsemestrige Studiengang gliedert sich in zwei Abschnitte:
Im dreisemestrigen Grundstudium werden den Studierenden im Rahmen von seminaristischen Lehrveranstaltungen zunächst die allgemeinen Grundlagen der zentralen Lehrgebiete Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Betriebswirtschaft (einschließlich mathematischer/statistischer Kenntnisse) vermittelt.
Die Studierenden entwickeln ihre fachbezogenen Sprachfähigkeiten im Englischen, um sich in der betriebswirtschaftlichen, wirtschafts- und steuerrechtlichen Terminologie bewegen können. Der Sprachunterricht wird auch auf Basis fachbezogener Literatur durchgeführt und dient damit unmittelbar der fachspezifischen Wissensvermittlung. Um dies zu erreichen, verfügen die Lehrenden in der Fremdsprache neben einer sprachpädagogischen Ausbildung auch über einen wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hintergrund.
In den ersten drei Semestern des fünfsemestrigen Hauptstudiums werden zunächst im modularen Aufbau die für die avisierten Berufsfelder wesentlichen Fragen auf den Gebieten Rechnungslegung, Finanzierung und Kapitalmarkt, Wirtschafts- und Steuerrecht unter Berücksichtigung der internationalen Bezüge behandelt. Diese Lehrveranstaltungen werden wiederum durch Wirtschaftsenglisch mit starkem fachlichen Bezug ergänzt.
Im siebten Semester ist ein mindestens viermonatiges Berufspraktikum in einem geeigneten Unternehmen oder einer Institution durchzuführen. Das Praktikum ist mit einem Praktikumsbericht und einem berufsqualifizierenden Zeugnis zu belegen.
Im achten Semester ist eine neunwöchige Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) anzufertigen, die im Rahmen von Kolloquien durch eine Dozentin/einen Dozenten gezielt betreut wird. Nach den bisherigen Erfahrungen liegen einem nennenswerten Teil der Abschlussarbeiten praxisbezogene Problemstellungen zugrunde, die in enger Verbindung mit Unternehmen bearbeitet werden.
In den Kerngebieten des Studiengangs finden im achten Semester Oberseminare statt. Diese bereiten die Studierenden durch Aktualisierung und Vertiefung des Wissens auf Grundlage des bisher Erlernten sowie der Erfahrungen aus dem berufspraktischen Semester auf den Berufseinstieg vor. Dabei wird verstärkt Wert auf die eigenständige Erarbeitung durch die Studierenden gelegt. Dem trägt der Abschluss der Oberseminare durch mündliche Prüfungen Rechnung.
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