BEWERBUNG FÜR ZULASSUNGSBESCHRÄNKTE STUDIENGÄNGE IM DIALOGORIENTIERTEN SERVICEVERFAHREN (DOSV)

Die Hochschule RheinMain nimmt am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Ziel des DoSV ist es, die Studienplatzvergabe in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC) zu vereinfachen. Das Verfahren wird von der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) koordiniert.

Weitere Informationen zum DoSV finden Sie unter Hochschulstart.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Schritt 1: Registrierung Hochschulstart

Eine Registrierung auf Hochschulstart ist erforderlich. Dadurch werden eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN) erstellt, die im nächsten Schritt für die Bewerbung notwendig sind. Nach erfolgreicher Registrierung sind die BID und BAN unter „Meine Daten“ zu finden.


Schritt 2: Registrierung HSRM COMPASS und Bewerbung

Während der Registrierung im Bewerbungsportal HSRM COMPASS können Sie die BID und BAN aus Hochschulstart eingeben und die Daten werden übernommen. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei NC-Bewerbungen abzugeben. Wichtig ist, dass die Bewerbungen bis zum 15.01./15.07. über das Bewerbungsportal abgegeben werden. Fehlende, antragsergänzende Unterlagen, wie z. B. die Hochschulzugangsberechtigung, können noch bis zum 25.01./25.07. nachgereicht werden.
Wenn Sie aktuell bei uns studieren, loggen Sie sich bitte wie gewohnt als Studierende:r auf HSRM COMPASS ein. Wechseln Sie auf den Reiter "Studienangebot" und folgen dem Link "Online-Bewerbung".


Schritt 3: Priorisierung

Wenn mehrere Bewerbungen abgegeben wurden, müssen diese von Ihnen auf Hochschulstart im Reiter "Bewerber" in eine Reihenfolge gebracht werden. Da ab dem 23.01.2024 die Koordinierungsregeln für die Studienplatzvergabe gelten, priorisieren Sie bitte bis zum 22.01.2024. Ausführliche Informationen darüber finden Sie auf der Seite von Hochschulstart.
Unabhängig von den Koordinierungsregeln haben Sie die Möglichkeit, ein bestehendes Zulassungsangebot aktiv anzunehmen.
Sobald Sie ein Angebot angenommen haben oder Ihr bestmögliches Angebot in eine Zulassung umgewandelt wird, verfallen alle anderen Zulassungsangebote. Dieser Schritt kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.


Nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben, ist der Zulassungsbescheid auf dem Bewerbungsportal unter HSRM COMPASS abrufbar und die Immatrikulation ab sofort möglich.

Wichtige Termine (für Sommersemester/Wintersemester)

15.01./ 15.07.

Ihre Bewerbung im Bewerbungsportal muss bis heute abgegeben werden, um am Verfahren teilzunehmen. Fehlende, antragsergänzende Unterlagen, wie z. B. die Hochschulzugangsberechtigung, können noch bis zum 25.01./25.07. nachgereicht werden.

22.01./ 22.07.

Spätestens heute sollten Sie die Priorisierung Ihrer Bewerbungen bei hochschulstart.de abschließen.

23.01./ 23.07.

Ab heute greifen die oben beschriebenen Koordinierungsregeln. Sie können jederzeit eine Zulassung erhalten. Sie müssen sich innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist (i.d.R. 10 Tagen) nach Erhalt der Zulassung immatrikulieren. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, wird die Zulassung hinfällig.

24.02./ 24.08.

Das Zulassungsverfahren ist nun abgeschlossen.


Ausführliche Informationen zum Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester der zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge im DoSV stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.