Werden ausgeliehene Medien nicht rechtzeitig abgegeben oder verlängert, fallen Mahngebühren an.

Mahnungen wegen Überschreitung der Leihfrist (je Medium)

1. Mahnung

3,00 €

2. Mahnung (14 Tage nach der 1. Mahnung)

3,00 € (+ 3,00 € der 1. Mahnung, also 6,00 €)

3 Mahnung (14 Tage nach der 2. Mahnung)

6,00 € (+ 6,00 € der 1. + 2. Mahnung, also 12,00 €)

Die Gebühren werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) erhoben.

Die Gebühren für einige Bibliotheksservices haben sich zum 04.03.2023 geändert. Grund ist die Aktualisierung der Anlage der Verwaltungskostenordnung des HMWK.