STUDIENORGANISATION

Teilzeit-/ Online-Studiengang

Für viele Studierende mit Kind ist ein Vollzeitstudium eine große Herausforderung, die oft aus zeitlichen Gründen schwierig zu meistern ist. Hier kann ein Teilzeitstudium oder ein Onlinestudium eine Alternative darstellen. Grundsätzlich gilt nach der hessischen Immatrikulationsverordnung, dass ein Teilzeitstudium bei zulassungsfreien Bachelorstudiengängen möglich ist. Ob ein Antrag auf ein Studium in Teilzeit gestellt werden kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährt man auf folgender Seite: Infos zum Teilzeitstudium.

Ein Online-Studiengang wird im Fachbereich Sozialwesen angeboten. Sie finden weitere Informationen unter: Fernstudiengang "Bachelor of Arts Soziale Arbeit" (BASA-Online)

Prüfungen

Von einer Prüfung im Krankheitsfall des Kindes zurücktreten ist dem eigenen Krankheitsfall gleichgestellt und nach Vorlage eines Attestes immer möglich. Dies ist in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO-Bachelor und -Master) und auch in den einzelnen Prüfungsordnungen der Studiengänge festgelegt.

Darüber hinaus sind in den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge oftmals besondere Rücktrittsregelungen ohne Angabe von Gründen von bereits angemeldeten Prüfungsleistungen festgelegt. Vereinzelt ist es sogar möglich, bis zum Beginn der Prüfung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem studieneigenen Prüfungsausschuss (PAU).

Verschiebung von Abgaben

Wenn das Kind während der Abschlussarbeit krank wird und für einen längeren Zeitraum zuhause betreut werden muss, sollte man sich den Zeitraum vom Kinderarzt über ein Attest bestätigen lassen. In der Regel wird die verlorene Zeit gutgeschrieben, da jedoch keine allgemeingültige Regel vorhanden ist, sollte man spätestens während der Krankheitsperiode des Kindes mit seinem Betreuer und dem zuständigen Prüfungsamt in jedem Fall eine Absprache treffen.

Arbeitsräume

Welche bzw. welcher Studierende mit Kind kennt das nicht: Die Prüfung oder der Abgabetermin rückt immer näher und jede Minute, die zum Lernen und Arbeiten genutzt werden kann, ist unentbehrlich. Wo man zwischen zwei Veranstaltungen an der Hochschule einen guten Arbeitsplatz oder, wenn es zuhause einmal zu turbulent zugeht, einen ruhigen, öffentlichen Platz zum Arbeiten findet, ist hier aufgeführt.

Hochschule RheinMain

Wiesbaden

  • Bibliothek WBS
    Bertramstraße 27
    65185 Wiesbaden
  • Bibliothek KSR
    Kurt-Schumacher-Ring 18
    65197 Wiesbaden
  • Bibliothek UdE
    Unter den Eichen 5
    65195 Wiesbaden
  • Hochschul- und Landesbibliothek
    Rheinstraße 55-57
    65185 Wiesbaden

Rüsselsheim, Am Brückweg 26:

  • Bibliothek ING
    Am Brückweg 26
    65428 Rüsselsheim 
  • Zusätzlich gibt es die Möglichkeit den Bereich des Foyers im A-Gebäude zu nutzen.
Öffentliche Bibliotheken

Ruhige und für jeden zugängliche Arbeitsplätze sind in vielen öffentlichen Bibliotheken zu finden.

Wiesbaden

  • Stadtbibliothek und Musikbibliothek
    Hochstättenstraße 6-10
    65183 Wiesbaden

Rüsselsheim

  • Stadtbücherei
    Am Treff 1
    65428 Rüsselsheim

Mainz/Universität

Besonders sind hier die langen Öffnungszeiten bis 24 Uhr auch an Samstagen und Sonntagen.

  • Universitätsbibliothek der Johannes Gutenberg-Universität
    Zentralbibliothek
    Jakob-Welder-Weg 6
    55128 Mainz

Weitere Bereichsbibliotheken der Universität

Andere Orte

Auch in gemütlichen Cafés können ruhige Arbeitsplätze zu finden sein.

Wiesbaden

  • Café Molino
    Kaffeebar mit gemütlicher Atmosphäre
    Schwalbacher Straße 3
    65185 Wiesbaden
  • Heimathafen
    bietet Co-Working-Spaces an
    Karlsstraße 22
    65185 Wiesbaden

Auslandsstudium

Ein Studium mit Kind beinhaltet schon viele Hürden und einen großen Aufwand an Organisation, sodass die meisten studierenden Eltern, sobald das Thema Auslandssemester aufkommt, gar nicht mehr zuhören.

Doch niemand sollte auf einen Auslandsaufenthalt während des Studiums verzichten, nur weil man Mutter oder Vater ist. Das Wichtigste ist eine gute und rechtzeitige Vorbereitung. Bei der Vorbereitung eines Auslandsstudiums sind die ersten Anlaufstellen an der Hochschule "das Büro für Internationales" und der Auslandsbeauftragte des jeweiligen Fachbereichs. Weitere Informationen auf der Hochschulseite gibt es unter: Studium und Praktikum im Ausland

Eine große Herausforderung ist die Finanzierung des geplanten Aufenthaltes. Hierbei können spezielle Stipendien und Förderdarlehen, die für Studierende mit Kind und deren Auslandsaufenthalt gedacht sind, hilfreich sein:

  • Förderung katholischer/ christlicher Frauen im Studium: Hildegardis Verein
  • Stipendium speziell für ein Auslandsstudium von Studierenden mit Kind: Mawista

Weitere Informationen und Erfahrungsberichte zu Auslandsstudium mit Kind unter:

Urlaubssemester

Für die Zeit des Mutterschutzes oder in der Elternzeit können Studierende Urlaubssemester beantragen. Das hat den Vorteil, dass diese Semester nicht als Fachsemester angerechnet werden. Die Beurlaubung kann auch während des Semesters vorgenommen werden und ist immer nur für volle Semester möglich. Während der Beurlaubung können Studierende sogar an Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen teilnehmen. Die Anmeldung zur Prüfung ist dann jeweils persönlich im Fachbereichssekretariat vorzunehmen (Nachweis mitbringen, z. B. Mutterpass) und muss jedes Semester neu beantragt werden. In Urlaubssemestern müssen trotzdem die vollen Semestergebühren bezahlt werden. Für eine Rückerstattung des Semestertickets entscheidet der AStA der Hochschule RheinMain.

Weitere Informationen und Anträge finden Sie unter: Urlaubssemester

Wichtig für Studierende, die BAföG beziehen:

Für ein Urlaubssemester wird grundsätzlich kein BAföG gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Urlaubssemester vor Semesterbeginn beantragt oder ob rückwirkend von der Hochschule ein Urlaubssemester genehmigt wurde. BAföG, das für die Dauer eines Urlaubssemesters geleistet wurde, muss ans BAföG-Amt zurückgezahlt werden. Die Studierenden sollten in diesem Fall überprüfen lassen, ob in der Zeit des Urlaubssemesters ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht.

Hessisches Recht §8 Beurlaubung

Praktikum

In vielen Studiengängen ist ein Praktikum über mehrere Wochen in der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Für Studierende mit Kind, die z. B. nebenher noch arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, ist es bei unbezahlten Praktika nicht einfach so möglich, ihre Arbeit auf das Wochenende zu verschieben. Eine Lösung kann ein Praktikum in Teilzeit sein. Dies ist in den verschiedenen Studiengängen unterschiedlich gelöst. Ob die Möglichkeit besteht, die vorgegebenen Praktikumsstunden in Teilzeit zu absolvieren, sollte daher in den einzelnen Fachbereichen in den Sekretariaten oder falls vorhanden bei den Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Studienganges erfragt werden.