Das Hochschulprogramm ERASMUS ist Bestandteil des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen/ Lifelong Learning Programme (2007 – 2013). Ziel des ERASMUS-Programms ist es, die Zusammenarbeit und den Austausch der Hochschulen in Europa zu intensivieren.
Folgende Länder nehmen am Erasmus-Programm teil:
Das ERASMUS-Programm sieht unterschiedliche Möglichkeiten der Mobilität von Dozentinnen und Dozenten sowie Angestellten deutscher Hochschulen vor.
Für die Förderung behinderter Dozentinnen und Dozenten bzw. Angestellter kann auf Antrag eine Zuschusszahlung erfolgen. Eine Antragstellung an den DAAD sollte zwei Monate vor Ausreise erfolgen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Die Mittel werden der Hochschule in einer Zusatzvereinbarung zum Zuwendungsvertrag zur Verfügung gestellt.
Dozentinnen und Dozenten bzw. Angestellter mit Sonderbedürfnissen können auf Antrag eine Zuschusszahlung erhalten. Ein Sonderbedürfnis ist dann z.B. gegeben wenn aus dem Teilnehmerkreis in Erasmus eine Person mit einem Kind ins Ausland gehen will. Es kann ein Zuschuss für die Mehrkosten (Flug-, Unterkunft- und Betreuungskosten) durch die die Mitnahme des Kindes gewährt werden.
Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder der DAAD noch die EU-Kommission haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen, die im Zusammenhang mit einem Erasmus-Auslandsaufenthalt/ Fortbildungsmaßnahme entstehen. Das Büro für Internationale weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Sie während der Teilnahme an einer Erasmus-Mobilität selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen müssen.
Hochschule RheinMain
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Ingenieurwissenschaften
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