Die wichtigsten Informationen zum Studium finden Sie in einem Flyer zusammengefasst. Weitere Informationen zur Bewerbung und zu Beratungsmöglichkeiten und dem vor oder während des Studiums zu absolvierenden Grundpraktikum finden Sie hier. Beachten Sie bitte auch unsere unter "Aktuelle Meldungen" angekündigten Informationsveranstaltungen.
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester (Vorlesungsbeginn Anfang Oktober) und zum Sommersemester (Vorlesungsbeginn Ende März). Bewerbungen sind bis Ende September bzw. Mitte März möglich. Die Studienplätze werden direkt (online-Einschreibung) von der Hochschule RheinMain vergeben. Die genauen Termine und weiter Informationen finden Sie auf dieser Seite unter der Registerkarte "Bewerben/Studieren". In begründeten Einzelfällen sind Einschreibungen auch bis zum Vorlesungsbeginn möglich. Im Studiengang Informations- und Elektrotechnik (ITE) gibt es zurzeit keine Aufnahmebeschränkung.
Für allgemeine Fragen zum Studium oder zur Bewerbung steht Ihnen die "Zentrale Studienberatung" der Hochschule RheinMain zur Verfügung. Bei Fachfragen zum ITE Studium wenden Sie sich bitte an den Studiengangsleiter Prof. Dr. J. Winter.
Für den Studiengang Informations- und Elektrotechnik ist ein Grundpraktikum von insgesamt 8 Wochen nachzuweisen.
Das Grundpraktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zur Berufspraktischen Tätigkeit (CPT). Es muss deshalb bis zur Zulassung zur Berufspraktischen Tätigkeit anerkannt sein. Es soll arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln, mit studienfachtypischen Arbeitsvorgängen vertraut machen sowie dem Kennenlernen betrieblicher und sozialer Strukturen dienen.
Tätigkeiten im Grundpraktikum sind z.B. die manuelle und maschinelle Bearbeitung von Metallen und Nichtmetallen, der Aufbau elektronischer Komponenten und Baugruppen oder die Montage und Inbetriebnahme von Geräten, Maschinen und Anlagen der Elektro-, Informations- und Fernsehtechnik.
Das Grundpraktikum ist durch ein Zeugnis zu belegen, das über Dauer und Inhalt der Tätigkeit Auskunft gibt. Bei Studierenden, die eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben, wird kein Grundpraktikum gefordert. Bescheinigte gleichwertige Praktikumszeiten und -inhalte an einer Fachoberschule, praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium, fachrelevante Kurse oder Lehrgänge, die während der Wehr- oder Zivildienstzeit absolviert wurden, werden auf das Grundpraktikum angerechnet. Praktische Tätigkeiten im Ausland, die diesen Richtlinien entsprechen, werden anerkannt. Über die Anrechenbarkeit entscheidet die für die Anerkennung zuständige Professorin oder der für die Anerkennung zuständige Professor.
Hochschule RheinMain
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