Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule. Zuständigkeiten und Aufgaben ergeben sich aus dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG).
Die Amtszeit des Gremiums erstreckt sich jeweils über 4 Jahre und für die laufende Legislaturperiode endet 2016.
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