Stand: 15.08.2011
Auf dieser Seite finden Sie die Richtlinien, die die Verwaltung und Durchführung der Zusatzkurse des Sprachenzentrums regeln. Weitere Informationen sind unter "Häufige Fragen - FAQs" zu lesen.
Für die Zusatz-Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums besteht eine Anwesenheitspflicht von i.d.R. 75 - 80% der Termine. Die genauen Bedingungen werden am Anfang des Semesters deutlich erklärt, damit Studierende mit den Konsequenzen (z.B. Ausschluss von der Klausur oder Herabsetzung der Endnote) vertraut sind. Um eine Note (sowie Credit Points) in einer Sprachlehrveranstaltung bekommen zu können, müssen diese Bedingungen erfüllt werden.
Seit dem SS 07 werden grundsätzlich keine Teilnahmebescheinigungen (d.h. auch ohne Note) mehr vom Sprachenzentrum ausgestellt, sondern nur - falls notwendig, weil z.B. eine Note auf dem Sammelschein fehlt -Leistungsbescheinigungen (d.h. mit Note). Grundsätzlich gelten als Leistungsnachweis die Noten, die auf dem Notenspiegel (im QIS) eingetragen sind; das SZ stellt nicht parallel hierzu Bescheinigungen aus. Zusätzliche Bescheinigungen werden nur in folgenden Fällen ausgestellt:
a) für TN, die nicht an der HSRM studieren;
b) für Studierende, die eine LV regelmäßig besucht haben, die aber die Abschlussklausur nicht mitschreiben (konnten), kann nach Anfrage eine TNB vom Dozenten/von der Dozentin ausgestellt werden, vorausgesetzt die Anwesenheitsbedingungen wurden erfüllt.
Während des Semesters können Studierende, die z.B. für eine anstehende Bewerbung die Bestätigung des Besuches eines Sprachkurses brauchen, sich an den/die jeweilige/n DozentIn wenden, um eine formlose Bestätigung der Teilnahme zu bekommen.
Alle Bestätigungen werden im Sprachenzentrum abgestempelt.
Alle Informationen hierzu befinden sich in der Rubrik "Häufige Fragen/FAQs".
Da das Sprachenzentrum nur in wenigen Fällen Teilnahmebescheinigungen nur für die reine Anwesenheit ausstellt, wird grundsätzlich die Leistung der teilnehmende Studierende geprüft. Es ist den DozentInnen überlassen, wie die Gesamtnote zusammengestellt wird. Ein Teil davon wird meistens auf aktive Mitarbeit vergeben werden. Die DozentInnen entscheiden selber wie diese Mitarbeit bewertet wird (Anwesenheitsliste, spontane Kurztests, Hausaufgabenbenotung, Referate usw.). Den restlichen Teil der Gesamtnote kann sich z.B. aus Klausurergebnissen ergeben. Alle Einzelheiten werden den Studierenden am Anfang des Semesters mitgeteilt.
Das Sprachenzentrum vergibt Kommanoten für seine Lehrveranstaltungen.
Die Angebote des Sprachenzentrums dienen vorsätzlich der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der Fremdsprachenkompetenz der Studierende der FH Wiesbaden. Die Ziele sowie die eingesetzte Methoden eines Fremdsprachenunterrichts unterscheiden sich sehr von einem Unterricht für MuttersprachlerInnen. Deshalb werden MuttersprachlerInnen von SZ-Lehrveranstaltungen in ihrer eigenen Muttersprache ausgeschlossen. (Manche Studienbereiche haben diese Regelung selbst eingeführt; z.B. muttersprachliche Studierende der Wiesbaden Business School können für das Studium Generale keine Sprachenzentrum-Sprachkurse in ihrer eigenen Sprache anrechnen.) Eine mögliche Ausnahme könnte für so genannte "unausgeglichene bilinguale" Studierende gemacht werden, die in einigen der vier Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hörverständnis, Sprechen) sehr schwach sind. Dies müsste aber in einem Einzelgespräch mit dem Dozenten/der Dozentin erörtert werden.
Das Sprachenzentrum zielt auf eine Mindestteilnehmerzahl pro Lehrveranstaltungen von 10; eine Gruppe sollte nicht mehr als 25 Teilnehmende haben. Es können hier aber - je nach Haushaltslage, aktuellem Bedarf wegen bestehender ausländischen Aktivitäten der Fachbereiche usw. - Ausnahmen gemacht werden. Alle Entscheidungen zu Absagen von Lehrveranstaltungen bzw. zum Angebot von zusätzlichen parallel Gruppen werden vom Leiter und/oder von den wiss. MitarbeiterInnen des Sprachenzentrums getroffen.
Studierende werden gebeten sich für das passende Sprachniveau anzumelden. In den meisten Sprachlehrveranstaltungen ab Stufe 2 wird ein Einstufungstest in der ersten Stunde durchgeführt, damit sichergestellt wird, dass alle in der richtigen Gruppe lernen können. Wir bitten um Verständnis, dass die Kurse auf Stufe 1 ausschliesslich für richtige AnfängerInnen sind, die wirklich noch keine Erfahrung mit der Sprache haben.
In vielen Sprachlehrveranstaltungen - vor allem die, die über mehrere Semester laufen - wird von den Studierenden erwartet, dass sie ein Lehrbuch kaufen. Manche DozentInnen stellen ihre Kursunterlagen online; andere verteilen Kopien. Üblicherweise werden von den TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters zur Deckung der Kopierkosten €5,- eingesammelt.
Externe InteressentInnen, die an Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums teilnehmen möchten sind gerne willkommen. Zusätzlich zur Online-Anmeldung auf der SZ-Homepage muss man sich als Gasthörer/in an der Hochschule RheinMain im Studienbüro anmelden. Die Gebühr beträgt EUR 100. Man braucht dann eine Unterschrift entweder vom Sprachdozent/von der Sprachdozentin bzw. vom Sprachenzentrum-Sekretariat, dass noch freie Plätze im Kurs bestehen und man daran teilnehmen darf.
Studierende anderer Hochschulen müssen sich auch an das Studienbüro der HSRM wenden und sich als GasthörerInnen anmelden. Kontaktdetails: Tel. 0611/9495-1560, ipunkt
hs-rm
de.
Beschäftigte der HSRM können in begrenztem Umfang an den Veranstaltungen des Sprachenzentrums teilnehmen. Detaillierte Informationen erhalten Interessierte auf Anfrage in der Zentralen Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung.
Hier können Sie das Statut des Sprachenzentrum (Stand: April 2008) herunterladen.