NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE

Stand: 23.01.2024

1 Selbstverständnis  

Nachhaltigkeit ist das national wie international anerkannte Leitprinzip zur Lösung ökologischer, ökonomischer und sozialer Probleme. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung wurden von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in 17 Sustainable Development Goals (SDGs) zusammengefasst und dienen der Bundesregierung und der Landesregierung Hessen als grundlegende Orientierung.

Hochschulen können über ihre Leistungsdimensionen Lehre, Forschung und Transfer in besonderer Weise zu nachhaltigem Handeln und damit zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformation beitragen. Die damit verknüpfte besondere Verantwortung der Hochschulen wird im Hessischen Hochschulgesetz hervorgehoben: „Die Hochschulen legen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Natur, Umwelt und Menschen und einer bewussten Nutzung von Ressourcen zugrunde; sie wirken an der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes mit“ (1HessHG § 3 (4)). Die Hochschule RheinMain (HSRM) bekennt sich zu dieser Verantwortung und wirkt aktiv an der Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele mit.

Mit der Nachhaltigkeitsstrategie schafft die HSRM eine gesamtinstitutionelle Verankerung ihrer Nachhaltigkeitsziele über alle Handlungsfelder der Hochschule. Nachhaltigkeit ist eine Querschnittsaufgabe, die von allen Organisationsbereichen getragen und umgesetzt wird. Die Gestaltung, Umsetzung, Weiterentwicklung und Fortschreibung der Nachhaltigkeitsziele erfolgt auf Basis einer partizipativen Kultur unter Einbeziehung aller Hochschulgruppen.

Die HSRM orientiert sich bei der Formulierung ihrer Nachhaltigkeitsziele an den 20 Kriterien für Hochschulen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) sowie den SDGs und ergänzt diese mit HSRM-spezifischen Zielen. Die Strategie schließt die Zielsetzungen des European Green Deal und damit die enthaltenen EU-Taxonomie-Vorgaben (Environmental Social Governance) ein.

2 Zielbild

Nachhaltigkeit ist wichtiges und grundlegend handlungsleitendes Prinzip für alle Bereiche der HSRM, das bei der Gestaltung aller Leistungsdimensionen und in den Verwaltungsprozessen der HSRM zu berücksichtigen ist. Vor dem Hintergrund dieses umfassenden Nachhaltigkeitsverständnisses definiert die HSRM fünf Handlungsfelder und beschreibt für diese konkrete Ziele. Die Handlungsfelder sind:

  • Studium und Lehre
  • Forschung
  • Transfer
  • Campusentwicklung und Betrieb
  • Governance

Zur Erarbeitung von Maßnahmen in den fünf Handlungsfeldern und deren Umsetzungsbegleitung werden auf verschiedenen Ebenen Arbeits- und Projektgruppen gebildet, die vom Nachhaltigkeitsbüro koordiniert werden. Die Zielstellungen und Schwerpunktsetzungen dieser Strategie werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst.

3 Handlungsfelder

Die konkreten Ziele dieser Nachhaltigkeitsstrategie sind in den folgenden Handlungsfeldern beschrieben, die im besonderen Maße den spezifischen Möglichkeiten der HSRM für einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung entsprechen und in einem partizipativen Prozess entwickelt wurden.

3.1 Studium und Lehre

Das Handlungsfeld Studium und Lehre setzt den Rahmen, um Angebote zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auf verschiedenen Ebenen zu schaffen. Vorrangiges Ziel ist es dabei, die Studierenden mit Kompetenzen für nachhaltiges Handeln im Sinne der SDGs in ihrer zukünftigen Professionalität auszustatten. Die in diesem Handlungsfeld formulierten Ziele basieren auf dem „Selbstverständnis Lehre und Lernen der HSRM“ und ergänzen dieses mit spezifischen Nachhaltigkeitsaspekten.

Ziele im Handlungsfeld Studium und Lehre:

3.1.1 Integration von Bildung für nachhaltige Entwicklung in alle Qualifikationsebenen

Die HSRM integriert Bildung für nachhaltige Entwicklung in alle Qualifikationsebenen. Das umfasst sowohl die Einführung von Nachhaltigkeitselementen und -bezügen in die curricularen und extracurricularen Angebote wie auch die Angebotserweiterung ausgehend von einzelnen Modulen über größere Einheiten (z.B. Zertifikatskurse) bis hin zu Studiengängen mit spezifischem Nachhaltigkeitsbezug. Die HSRM entwickelt hierfür ein abgestimmtes Konzept.

3.1.2 Weiterbildung für Lehrende

Lehrende werden darin unterstützt, Nachhaltigkeitsaspekte in ihr Lehrangebot zu integrieren und die Lehr- und Lernmethoden darauf abzustimmen. Die HSRM baut eine Sammlung von Best-Practice-Beispielen auf und vernetzt Lehrende, die sich mit Nachhaltigkeit befassen.

3.1.3 Förderung von studentischen Nachhaltigkeitsprojekten

Studentische Nachhaltigkeitsprojekte bieten die Möglichkeit, das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsfragen zu schärfen, innovative Lösungen zu entwickeln und im Sinne einer nachhaltigeren Zukunft zu gestalten. Die HSRM fördert curriculare und außercurriculare studentische Nachhaltigkeitsprojekte.

3.1.4 Dokumentation der Aktivitäten

Die im Handlungsfeld Studium und Lehre durchgeführten BNE-Aktivitäten werden systematisch erfasst. Die Zusammenstellung dient als Beispielsammlung für die Erweiterung des BNE-Angebotes und bildet die Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes für die Überprüfung und Auswertung der BNE-Maßnahmen im Hinblick auf die hinzugewonnenen Nachhaltigkeitskompetenzen.

3.2 Forschung

Die HSRM entwickelt mit ihrer Forschung nachhaltige Lösungen für gesellschaftliche und technologische Herausforderungen. Der institutionelle Rahmen für Forschung ist in der „Forschungsstrategie der HSRM“ formuliert. Die folgenden Ziele ergänzen die Forschungsstrategie um nachhaltigkeitsspezifische Belange.

Ziele im Handlungsfeld Forschung:

3.2.1 Stärkung der Forschung zu Nachhaltigkeitsthemen

Nachhaltigkeitsorientierte Forschung ist wesentlich in der thematischen Ausrichtung von Forschungszentren und -gruppen der HSRM verankert. Damit trägt die HSRM maßgeblich zur Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft bei. Die HSRM schafft die Rahmenbedingungen, dass nachhaltigkeitsorientierte Forschung gestärkt und weiter ausgebaut wird.

3.2.2 Vernetzung ausbauen

Forschungsfragen zu Nachhaltigkeit stehen üblicherweise im Kontext verschiedenster Aspekte und bedürfen einer multiperspektivischen Behandlung. Austausch und Zusammenarbeit sind von daher entscheidende Erfolgsfaktoren bei der Bearbeitung dieser Forschungsfragen. Die HSRM fördert die interne und externe Vernetzung zu Nachhaltigkeitsthemen und schafft dafür die organisatorischen Voraussetzungen.

3.2.3 Nachhaltige Forschungsprozesse

Forschungsprozesse werden möglichst ressourcen- und umweltschonend angelegt und gewährleisten ethisches Verhalten. Dabei werden Forschungsmethodik und -ergebnisse transparent gemacht und verfügbar gehalten. Die Hochschule fördert und befähigt ihre Forschenden zur nachhaltigen Gestaltung von Forschungsprozessen.

3.2.4 Sichtbarkeit der nachhaltigkeitsorientierten Forschung erhöhen

Die Kommunikation über nachhaltigkeitsorientierte Forschung hilft dabei, Wissen zu verbreiten, Interessengruppen zu mobilisieren und die Umsetzung nachhaltiger Lösungen zu fördern. Sie ist wesentlich für die Überführung von Forschungsergebnissen in die praktische Umsetzung. Die Sichtbarmachung nachhaltigkeitsorientierter Forschung wird ein zentrales Element der hochschulischen Kommunikationsstrategie.

3.2.5 Open Science Policy

Offene wissenschaftliche Praktiken tragen dazu bei, nachhaltige Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln. Durch den freien Austausch von Wissen und Daten können Forscher:innen aus verschiedenen Disziplinen zusammenarbeiten, um innovative Lösungen für ökologische, ökonomische und soziale Probleme zu finden. Die HSRM bekennt sich zu den Prinzipien von Open Science durch ihre „Open Science Policy“. Die Praktiken von Open Science werden im Sinne der Nachhaltigkeit an der HSRM gestärkt und institutionell unterstützt.

3.3 Transfer

Transfer stellt eine gesellschaftliche Aufgabe von Hochschule dar und umfasst in einem breiten Sinne die bidirektionalen Interaktionen mit Partner:innen außerhalb der Wissenschaft. Dies ermöglicht die Generierung neuen Wissens, neuer Ideen und neuer Technologien. Lehrende, Forschende und Studierende sollen dabei unterstützt werden, ihre Transferaktivitäten im Sinne der Nachhaltigkeit einzuordnen, um hierdurch konkrete Impulse für nachhaltige Entwicklung zu geben.

Ziele im Handlungsfeld Transfer:

3.3.1 Gesellschaftliche Mitverantwortung tragen

Die HSRM trägt aktiv zur Entwicklung eines sozialen und zukunftsfähigen Innovationssystems bei und bringt hierzu ihre Nachhaltigkeitsexpertise ein. Dies beinhaltet die Implementierung proaktiver Transferprozesse für den wechselseitigen Austausch mit Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.

3.3.2 Zukunftsfähig gründen

Gründungen, StartUps, SpinOffs und Entrepreneurship aus der HSRM heraus bieten die Chance, Nachhaltigkeit frühzeitig bereits bei der Geschäftsmodellentwicklung zu implementieren und damit Impulse für den gesellschaftlichen Transformationsprozess zu geben. Die HSRM entwickelt ihr Förder- und Unterstützungsangebot gezielt in Richtung von Gründungen mit Nachhaltigkeitsbezug weiter.

3.3.3 Transparenz durch Transferregister

Ein Transferregister ist die Grundlage für die Analyse und Bewertung von Transferaktivitäten zur Nachhaltigkeit: Eine strukturierte Dokumentation der Transferaktivitäten zeigt die Wertschöpfung auf, die durch Transfer erreicht wird. Transparenz soll gefördert werden, um potenzielle Themen, Projekte und Partner:innen zu erkennen und daraus gemeinsame Projekte zu entwickeln.

3.4 Campusentwicklung und Betrieb

Die Campusentwicklung und der Betrieb berücksichtigen bei der Planung, Gestaltung und Verwaltung von Hochschulgeländen und -prozessen nachhaltige Standards, um eine lebenswerte Umgebung für Studierende und Beschäftigte zu schaffen, während gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden. Die HSRM hat sich als Teil der hessischen Verwaltungsstruktur dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu arbeiten.

Ziele im Handlungsfeld Campusentwicklung und Betrieb:

3.4.1 Nachhaltigen Hochschulbau konzeptionieren

Bedeutende Hebel zur Erreichung der Klimaneutralität sind die nachhaltige Entwicklung des Hochschulbaus sowie die nachhaltige Gestaltung und Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien. Die Klimaschutzverpflichtungen rücken Themen wie energetische Optimierung, Klimatisierung von Gebäuden, und Nutzung von Erneuerbarer Energie, hin zur CO2-Neutralität, in den Fokus. Um Vorhandenes zu verbessern und Neues bereits klimagerecht zu planen, lebt die HSRM ein Konzept für die Nachhaltigkeit im Hochschulbau und entwickelt dieses weiter.

3.4.2 Nachhaltigkeitscampus entwickeln

Bei der Gestaltung der Freianlagen soll durch Entsiegelung, Förderung von Biodiversität und Anlage naturnaher Grünflächen wertvoller ökologischer Raum geschaffen werden. Hierdurch soll auch die Aufenthalts- und Erlebnisqualität für Studierende und Mitarbeitende erhöht werden.

3.4.3 Hochschulisches Mobilitäts-Management (HMM) weiter ausbauen

Die Möglichkeiten für E- und Rad-Mobilität für Hochschulangehörige werden ausgebaut, um emissionsarme Fortbewegungsoptionen zu fördern. In diesen Prozess werden alle Standorte der Hochschule einbezogen. Zentrale Ziele sind die Weiterführung der Auditierung für das Prädikat „Vorbildlich mobil“ für das Mobilitätskonzept der HSRM (verliehen bis 2026) sowie die Umsetzung des Parkraummanagements.

3.4.4 Reiserichtlinie nachhaltig gestalten

Für Dienstreisen (national und international) werden Regelungen und Empfehlungen mit dem Ziel der Senkung von CO2-Emissionen entwickelt.

3.4.5 Nachhaltiges Managementsystem / Umweltmanagementsystem festlegen

Um die Campus- und Betriebsprozesse entlang hoher Qualitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen zu entwickeln, sollen einheitliche Standards gefunden und etabliert werden. Dazu gehört die Festlegung auf ein Nachhaltiges Managementsystem beziehungsweise auf ein Umweltmanagementsystem, anhand dessen sich die Hochschule misst (z.B. Verbrauch von Strom, Wärme, Wasser). Hieraus können beispielsweise Maßnahmen für Energieeffizienz, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für den Betrieb von Laboren, technischen Einrichtungen, Gebäuden und Verwaltungsprozessen abgeleitet werden. Eine Nachhaltigkeitsberichterstattung kann hieran ausgerichtet werden.

3.5 Governance

Die generelle Zuständigkeit für die Querschnittsaufgabe Nachhaltigkeit liegt beim Präsidium, personell vertreten durch das zuständige Präsidiumsmitglied. Die Präsidiale Kommission Nachhaltigkeit (PKN) bildet das zentrale Nachhaltigkeitsgremium der HSRM mit beratender Stimme für das Präsidium. Für die Umsetzung der Ziele in den fünf Handlungsfeldern werden geeignete Arbeitsformen und Strukturen unter Beteiligung von unterschiedlichen Hochschulakteur:innen entwickelt. 

Ziele im Handlungsfeld Governance:

3.5.1 Zuständigkeiten und Netzwerk entwickeln

Das Nachhaltigkeitsbüro übernimmt die Aufgabe der Gesamtkoordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten auf operativer Ebene.  Gemeinsam mit der PKN sowie weiteren Akteur:innen zur Nachhaltigkeit sollen Zuständigkeiten geschärft und Rollen kooperativ geklärt werden. Das Nachhaltigkeits-Netzwerk der HSRM soll dauerhaft gestärkt und vertieft werden.  Dies umfasst auch die Kooperation mit externen Nachhaltigkeitsnetzwerken.

3.5.2 Fortlaufendes Berichtswesen zur Nachhaltigkeit erstellen

Die fortlaufende Nachhaltigkeitsberichterstattung der HSRM soll anknüpfend an den Nachhaltigkeitsbericht von 2015 und das Klimaschutzkonzept von 2018 aufgebaut werden. Basierend auf dem Umweltmanagementsystem soll ein Monitoring der Aktivitäten deren Analyse und Bewertung ermöglichen, um eine Entscheidungsgrundlage für erforderliche Anpassungen zu haben.

3.5.3 Kommunikation & Information zu Nachhaltigkeit hochschulintern erhöhen

Die Berichterstattung und der Kommunikationsfluss zu Nachhaltigkeitsaktivitäten der HSRM, zu den Aktivitäten des Nachhaltigkeitsbüros und der PKN sollen innerhalb der Hochschule dauerhaft erhöht werden. Nachhaltigkeitskampagnen und andere Kommunikationsformate sollen hierzu maßgeblich beitragen.

3.5.4 Verstetigung einer Nachhaltigkeitsstruktur

Die HSRM sieht Nachhaltigkeit als Daueraufgabe an. Dazu strebt sie die Verstetigung einer Organisationsstruktur für nachhaltige Entwicklung an.

3.5.5 Anreize und Förderung von Nachhaltigkeitsinitiativen

Initiativen von Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen im Sinne dieser Strategie sollen in ihrer Fortentwicklung, auch finanziell, unterstützt werden.

3.5.6 Auflösung von Zielkonflikten

Hinsichtlich der nachhaltigkeitsbezogenen Ziele, Strategien und Aufgaben der Hochschule braucht es Diskurs, um Prioritäten abzuwägen beziehungsweise zu setzen und Zielkonflikte aufzulösen. Es braucht Entscheidungen darüber, welche Schwerpunkte mit den vorhandenen Ressourcen zukünftig verfolgt werden sollen. Die HSRM etabliert dazu geeignete Diskursräume.

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