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Studium im europäischen Ausland
(Erasmus – SMS)

Das Hochschulprogramm ERASMUS ist Bestandteil des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen/ Lifelong Learning Programme (2007 – 2013). Ziel des ERASMUS-Programms ist es, die Zusammenarbeit und den Austausch der Hochschulen in Europa zu intensivieren.

Folgende Länder nehmen am ERASMUS-Programm teil:

  • EU-Mitgliedsstaaten

  • Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei

Mit dem ERASMUS-Programm können Sie für ein oder zwei Semester an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen Ihres Studiengangs oder Ihres Fachbereichs studieren.

Folgende Fragen werden auf dieser Seite beantwortet

Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme am ERASMUS-Programm?

  • Immatrikulation an der Hochschule RheinMain

  • Minimum von zwei erfolgreich absolvierten Semestern

  • gute Kenntnisse der jeweiligen Landes- bzw. Unterrichtssprache

  • Aufenthaltsdauer: Minimum drei, Maximum zwölf Monate

    Diese Voraussetzungen sind Mindestanforderungen des ERASMUS-Programms. Bitte beachten Sie, dass in einigen Fachbereichen weitere Voraussetzungen zutreffen können. Näheres erfahren Sie bei der/dem Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereiches/Studienganges.

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Was sind die Leistungen des ERASMUS-Programms?

  • Möglichkeit ein oder zwei Semester an einer unserer ERASMUS-Partnerhochschulen zu verbringen

  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule

  • Monatliche Unterstüzung in Höhe von ca. 120€

  • Vereinfachte Einschreibung an der Partnerhochschule

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Hochschule RheinMain und in der Regel Betreuung vor Ort durch die Gasthochschule (Unterkunft, Freizeit- und Kulturprogramm, usw.)

  • Anerkennung der an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen nach Absprache mit dem/der Fachbereich/Studiengangsleiter/in

  • Für behinderte Studierende und Studierende mit Kind/Kindern stehen Sondermittel für auslandsbedingte Mehrkosten zur Verfügung

  • Unter Umständen können Sie zusätzlich an einem kostenlosen EILC-Sprachkurs teilnehmen

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Wie bewerbe ich mich um ein ERASMUS-Studiensemester?

Die Bewerbung erfolgt einmal im Jahr beim Büro für Internationales. Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie jeweils ab Anfang Januar für das darauffolgende Akademische Jahr (Wintersemester und Sommersemester). Die Ausschreibung wird über Rundmails und Aushänge bekannt gemacht. die Bewerbung erfolgt in Absprache mit dem/der Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs. Vergessen Sie nicht, sich das Bewerbungsformular unterschreiben zu lassen.

Die WBS hat ein eigenes Bewerbungsverfahren; Auskünfte hierzu erteilt Anke Neßler - anke.nessler[at]hs-rm[.]de

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Können auch Master-Studierende am ERASMUS-Programm teilnehmen?

Es ist möglich, einmal während des gesamten Studiums am ERASMUS-Programm teilzunehmen. 

Die Teilnahme für Master-Studierende ist möglich, wenn sie während des Bachelor- oder Diplomstudiums kein ERASMUS-Studiensemester absolviert haben.

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Welche Sprachkenntnisse werden verlangt?

Sie sollten über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen, so dass Sie den Lehrveranstaltungen folgen können. Das Sprachenzentrum bietet Sprachkurse für unterschiedliche Sprachniveaus an.
In Skandinavien, den Niederlanden, den Mittel-Osteuropäischen Ländern und in der Türkei finden Vorlesungen häufig in englischer Sprache statt. In diesem Fall ist es dennoch empfehlenswert, Grundkenntnisse in der Sprache des Gastlandes zu besitzen. Neben dem Sprachenzentrum können Sie auch Angebote verschiedener Sprachinstitute oder der VHS wahrnehmen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich für einen EILC-Sprachkurs zu bewerben.

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Welche Formalitäten muss ich für das ERASMUS-Programm erfüllen?

VOR DEM ERASMUS-Aufenthalt:

  • Abgabe der vollständigen ERASMUS-Bewerbungsunterlagen im Büro für Internationales bis Mitte März.

  • Abgabe der Annahmeerklärung bis 15. Juni für das folgende akademische Jahr. (Dieses Dokument schicken wir Ihnen per E-Mail zu.)

  • Mit dem Auslandsbeauftragten die Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen besprechen. (Siehe Learning Agreement.)

  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule RheinMain für das Semester, das Sie im Ausland verbringen werden.

Zu Beginn des ERASMUS-Aufenthaltes:

  • Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival) im Akademischen Auslandsamt/International Office Ihrer Gasthochschule unterschreiben lassen und zurückfaxen.

  • Learning Agreement vor Ort endgültig festlegen und zurückfaxen
    Die WBS verwendet ein eigenes Formular. Studierende aus diesem Fachbereich wenden sich bitte an Frau Nessler und Frau Dias

Gegen Ende des ERASMUS-Aufenthaltes:

  • Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance) im Akademischen Auslandsamt/International Office Ihrer Partnerhochschule unterschreiben lassen und das Original bis spätestens vier Wochen nach Aufenthaltsende im Büro für Internationales der HSRM abgeben.

  • Erasmus-Fragebogen und Erfahrungsbericht  ausfüllen, beides unterschreiben und das Original bis spätestens vier Wochen nach Aufenthaltsende abgeben. Zusätzlich müssen Fragebogen und Erfahrungsbericht per E-Mail eingereicht werden - erasmus[at]hs-rm[.]de

  • Ihr Transcript of Record bitte bis zum 31.08. abgeben. Das Transcript of Records wird Ihnen von der Partnerhochschule ausgestellt.

Die Bewerbungsformulare finden Sie unter der Rubrik "Downloads".

Alle Unterlagen müssen an das Büro für Internationales geschickt werden. Die Postanschrift finden Sie hier: www.hs-rm.de/international
Zu den Sprechzeiten können Sie die Unterlagen auch persönlich bei Frau Bauer oder Frau Ricci abgeben oder zu den Öffnungszeiten des S!C am Kurt-Schumacher-Ring hinterlegen.

 

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Wie erhalte ich die ERASMUS-Förderung?

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der Zahl der tatsächlich im Ausland verbrachten Monate und wird in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate (ca. 80% des Stipendiums) wird zu Beginn des Auslandsaufenthaltes ausgezahlt und zwar nach Vorlage folgender Unterlagen:

  • Learning Agreement

  • Ankunftsbestätigung (Certificate of Arrival)

  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule RheinMain, gültig für das Semester, das Sie im Ausland verbringen werden

Die zweite Rate (ca. 20% des Stipendiums) erhalten Sie nach Ende des Auslandsaufenthaltes nach Vorlage folgender Unterlagen:

  • Aufenthaltsbestätigung (Certificate of Attendance)

  • Fragebogen und Erfahrungsbericht

  • Transcript of Records (wird von der jeweiligen Partnerhochschule ausgestellt)

Die Bewerbungsformulare finden Sie unter der Rubrik "Downloads".

Die Stipendienhöhe beträgt ca. 120€ pro Monat.

Verkürzungen oder Verlängerungen des Auslandsaufenthaltes führen zu einer Verringerung oder Erhöhung des Stipendiums.

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Wie kann ich an einem EILC-Sprachkurse für Erasmus-Studierende teilnehmen?

Die Erasmus Intensive Language Courses werden für ERASMUS-Studierende angeboten, die ihren ERASMUS-Auslandsaufenthalt in Ländern verbringen, deren Sprachen zu den in Europa weniger verbreiteten Sprachen zählen: Belgien (flämischer Teil), Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Türkei.

Es gibt keine EILC-Angebote für Englisch, Französisch und Spanisch!

Der Sprachkurs muss im gleichen Land wie Ihr darauffolgender Auslandsaufenthalt stattfinden, aber nicht an der gleichen Hochschule oder in der gleichen Stadt. Sie können frei aus den angebotenen Kursen auswählen. Eine Übersicht über die angebotenen Kurse sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

Die Kurse dauern in der Regel 2 bis 4 Wochen und finden jeweils vor Semesterbeginn in Ihrem Gastland statt. Da sich die Semesterzeiten in den einzelnen Ländern zum Teil deutlich unterscheiden, achten Sie bitte darauf, dass sich die Zeiten des Sprachkurses nicht mit eventuellen Prüfungsterminen oder geplanten Praktika in den Semesterferien überschneiden.

Die Bewerbung erfolgt über das Büro für Internationales der Hochschule RheinMain.
Die Bewerbungstermine sind:
15. Mai für einen Sprachkurs im Wintersemester
15. Oktober für einen Sprachkurs im Sommersemester

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Gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten?

Die Förderprogramme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes stehen auch für Auslandsaufenthalte in Europa zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass eine Kombination von ERASMUS-Förderung und DAAD-Stipendium in der Regel nicht möglich ist. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich im Büro für Internationales beraten.

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Kann ich mehrfach am Erasmus-Programm teilnehmen?

Nein, eine mehrfache Teilnahme ist nicht möglich. Sie können einmal während Ihres Studiums eine Erasmus-Förderung für ein Auslandsstudium und einmal eine Förderung für ein Auslandspraktikum erhalten.

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Ansprechpartner

Karina Ricci

Montag und Mittwoch
09:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
karina.ricci[at]hs-rm[.]de
Tel. +49 611 9495-1575
Fax +49 611 9495-1574

 

Eva Bauer

Montag und Mittwoch 
09:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
eva.bauer[at]hs-rm[.]de
Tel: +49 611 9495-1572
Fax: +49 611 9495-1574