Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. € ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP. 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: www.ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_en.html
Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Multilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagendur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter:
http://eacea.ec.europa.eu/llp/erasmus/erasmus_en.php
ERASMUS
www.eu.daad.de/llp
Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroatien und die Schweiz.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Gastdozenturen (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
- Intensivprogramme (IP)
- Vorbereitende Besuche (PV)
Von der EU-Kommission wird eine ERASMUS Universitätscharta (EUC) vergeben, als Zeichen dafür, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt.
Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können. Die Teilnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Personen mit Behinderung; Elternteil mit Kind) kann bei Bedarf mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden.
Wenden Sie sich bei Fragen zum ERASMUS-Programm an uns.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DAAD: www.eu.daad.de
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommisssion haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.