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Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Rahmen des Erasmus-Programms

Im Rahmen des Erasmus-Programms können Dozentinnen und Dozenten sowie Angestellte der Hochschule RheinMain zu Fort- und Weiterbildungszwecken eine Mobilität an eine ausländische Partnerhochschule oder ein ausländisches Unternehmen durchführen.
Die Mindestaufenthaltsdauer ist dabei jeweils fünf Tage, die Höchstförderdauer umfasst sechs Wochen. Die Kontaktaufnahme mit der ausländischen Hochschule oder dem ausländischen Unternehmen erfolgt in Absprache mit dem Büro für Internationales durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer selbst.
Bitte wenden Sie sich mindestens 6 Monate vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt an das Büro für Internationales.
Für einen Aufenthalt an einer ausländischen Partnerhochschule muss vorher ein bilateraler Vertrag abgeschlossen werden.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecke an einer ausländischen Partnerhochschule (STT 1)

Folgende Formalitäten sind zu erfüllen:

Vor der Abreise

Nach der Rückkehr

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken in einem ausländischen Unternehmen (STT 2)

Folgende Formalitäten sind zu erfüllen: Vor der Abreise

  • Dienstreiseantrag (bitte verwenden Sie das Formular der Personalabteilung)
  • Annahmeerklärung
  • Arbeitsplan (vom aufnehmenden Unternehmen unterzeichnet)

Nach der Rückkehr

Bitte geben Sie alle Unterlagen, inklusive der Reisekostenabrechnung, bei Frau Bauer ab.

Ansprechpartnerin

Eva Bauer

Sprechstunde:
Montag und Mittwoch
09:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
eva.bauer[at]hs-rm[.]de
Tel: +49 611 9495-1572
Fax: +49 611 9495-1574