Im Rahmen dieses Austauschprogramms können Dozentinnen und Dozenten Lehrveranstaltungen an Erasmus-Partnerhochschulen abhalten. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Mobilität, mit welcher der Partnerhochschulen wir einen bilateralen Vertrag über den Austausch von Lehrpersonal abgeschlossen haben. Voraussetzungen für eine Förderung über das Erasmus-Programm ist die Einbindung der von Ihnen unterrichteten Lehrveranstaltung in das reguläre Angebot der Partnerhochschule. Sie müssen ein Minimum von fünf Stunden unterrichten, die Höchstdauer beträgt sechs Wochen.
Das Erasmus-Programm übernimmt die Fahrt- und Aufenthaltskosten, die Abrechnung erfolgt nach dem hessischen Reisekostengesetz.
Folgende Formalitäten sind für eine Dozentenmobilität zu erfüllen:
Vor der Abreise
Nach der Rückkehr
Bitte geben Sie alle Unterlagen, inklusive der Reisekostenabrechnung, bei Frau Bauer ab.
Ebenfalls gefördert wird die Einladung von ausländischem Unternehmenspersonal zu Unterrichtszwecken an der Hochschule RheinMain. Voraussetzungen für eine Förderung über das Erasmus-Programm ist die Einbindung der Lehrveranstaltung in das reguläre Angebot der Hochschule RheinMain. Unterrichtet werden muss ein Minimum von 5 Stunden, die Höchstförderdauer für den Aufenthalt beträgt sechs Wochen.
Das Erasmus-Programm übernimmt die Fahrt- und Aufenthaltskosten, die Abrechnung erfolgt nach dem hessischen Reisekostengesetz. Ein zusätzliches Honorar kann nicht über das Erasmus-Programm gezahlt werden.
Folgende Formalitäten sind für die Einladung von ausländischem Unternehmenspersonal zu erfüllen:
Vor der Ankunft:
Nach Ende des Aufenthaltes:
Sprechstunde:
Montag und Mittwoch
09:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
eva.bauer
hs-rm
de
Tel: +49 611 9495-1572
Fax: +49 611 9495-1574