Geht die Chipkarte verloren bzw. gelangt sie in die Hände Dritter, so ist dieses unverzüglich zu melden. Der Kartenverlust kann schriftlich oder persönlich beim Studienbüro am jeweiligen Studienort angezeigt werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular "StudentCard Zweitausfertigung".
Bei Verlust oder Defekt der Chipkarte werden Zweitausfertigungsgebühren in Höhe von 35 Euro fällig. Bitte überweisen Sie diese auf das Konto für Verwaltungsgebühren der Hochschule RheinMain (Konto Nr. 1006 519, HELABA Frankfurt BLZ 500 500 00). Geben Sie im Verwendungszweck bitte auf jeden Fall Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer an.
Die elektronische Geldbörse kann nicht gesperrt werden. Jede Person, die im Besitz der Karte ist, kann ohne Zusatzinformationen den vorhandenen Geldbetrag verbrauchen!