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Infos zur Rückmeldung

Rückmeldefrist für das Sommersemester 2013:

Die Informationen zur Rückmeldung auf dieser Seite gelten nur für die Studienorte Wiesbaden und Rüsselsheim. Die Studierenden der neuen Hochschule Geis­enheim i.Gr. (jetzt Fachbereich Gei­senheim) erhalten im Dezember 2012 eine eigene Rückmeldeaufforderung per Mail.

Wenn Sie im nächsten Semester an der Hochschule RheinMain weiterstudieren möchten, müssen Sie sich während der Rückmeldefrist (07.01.2013 bis 18.01.2013) bei der Hochschule zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrages. Sollten Sie die Rückmeldefrist verpasst haben, können Sie sich bis zum 25.01.2013 im Rahmen der Nachfrist zurückmelden. Hier wird ein Säumniszuschlag von 30 Euro fällig.

Wie funktioniert die Rückmeldung?

  • Sie erhalten im Dezember eine E-Mail an Ihre studentische Mailadresse mit allen wichtigen Informationen zur Rückmeldung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre studentischen E-Mails regelmäßig abrufen bzw. auf Ihren privaten E-Mail-Account umleiten.
  • Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag mit Angabe Ihrer Matrikelnummer im Ver­wen­dungs­zweck, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
  • Überweisen Sie rechtzeitig den Betrag. Er muss bis zum genannten Datum auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingegangen sein! Beachten Sie bitte, dass sich die Höhe des  Semester­bei­trages und die Bank­verbindung der Hoch­schule RheinMain von Semester zu Semester ändern kann.
    Die korrekte und fristgerechte Überweisung bewirkt die automatische Rückmeldung nach Ende der Rückmeldefrist. Nach der erfolgreichen Rückmeldung können Sie den Gültigkeitsaufdruck auf Ihrer StudentCard an einem der Validierungsgeräte der Hochschule RheinMain aktualisieren.  
  • Nach Ablauf der Rückmeldefrist können Sie sich über Ihre QIS-SOS Selbstbedienungsfunktion Ihre Studien- und Immatrikulations­bescheinigungen selbst ausdrucken. Den verifizierten Ausdruck von Studien-, BAföG- und Immatrikulations­bescheinigungen finden Sie unter  Online-Services.
  • Führen Sie evtl. Adressänderungen rechtzeitig über die Selbstbedienungsfunktion im QIS-SOS unter  Online-Services durch. Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich bitte im Studien­büro oder teilen Sie Ihre neue Anschrift dort schriftlich mit.
  • Geht der Betrag nach dem 18. Januar 2013 ein, müssen Sie zusätzlich eine Säumnisgebühr von 30,00 Euro überweisen. Geben Sie hierbei (unter Verwendungszweck) unbedingt Ihre Ma­trikel­nummer an, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Andernfalls kann eine Rückmeldung nicht erfolgen! Die Nachfrist endet am 25. Januar 2013.
    Sollten Sie zur Abschlussprüfung angemeldet sein, beachten Sie bitte das  Leitet Herunterladen der Datei ein Merkblatt.

Weitere Informationen zur Rückmeldung

Anträge auf Beurlaubung und Teilzeitstudium sind bis zum 18. Januar 2013 zu stellen.
Sofern wegen eines Unfalles oder einer längerfristigen Erkrankung im laufenden Semester eine Beurlaubung erforderlich wird, nehmen Sie bitte auch außerhalb der genannten Rückmeldefristen Kontakt zu Frau Proft im Studienbüro Wiesbaden auf.

Die Anträge stehen hier zur Verfügung 

Sollten Sie eine Bescheinigung über die gezahlten Semesterbeiträge für das Finanzamt benötigen, fallen hierfür  Leitet Herunterladen der Datei einVerwaltungskosten in Höhe von 20,- Euro an. Eine Aufschlüsselung der Bestandteile der Semesterbeiträge der letzten Jahre finden Sie  Leitet Herunterladen der Datei einhier.

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Kontakt

Studienbüro Wiesbaden
Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
D-65197 Wiesbaden

T 0611 9495 - 1560
studienbuero-wiesbaden[at]hs-rm[.]de

 

Studienbüro Rüsselsheim
Hochschule RheinMain
Am Brückweg 26
D-65428 Rüsselsheim

T 06142 898 - 4114
studienbuero-ruesselsheim[at]hs-rm[.]de

 

www.hs-rm.de/studienbuero