Rückmeldefrist für das Sommersemester 2013:
Die Informationen zur Rückmeldung auf dieser Seite gelten nur für die Studienorte Wiesbaden und Rüsselsheim. Die Studierenden der neuen Hochschule Geisenheim i.Gr. (jetzt Fachbereich Geisenheim) erhalten im Dezember 2012 eine eigene Rückmeldeaufforderung per Mail.
Wenn Sie im nächsten Semester an der Hochschule RheinMain weiterstudieren möchten, müssen Sie sich während der Rückmeldefrist (07.01.2013 bis 18.01.2013) bei der Hochschule zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrages. Sollten Sie die Rückmeldefrist verpasst haben, können Sie sich bis zum 25.01.2013 im Rahmen der Nachfrist zurückmelden. Hier wird ein Säumniszuschlag von 30 Euro fällig.
Wie funktioniert die Rückmeldung?
Weitere Informationen zur Rückmeldung
Anträge auf Beurlaubung und Teilzeitstudium sind bis zum 18. Januar 2013 zu stellen.
Sofern wegen eines Unfalles oder einer längerfristigen Erkrankung im laufenden Semester eine Beurlaubung erforderlich wird, nehmen Sie bitte auch außerhalb der genannten Rückmeldefristen Kontakt zu Frau Proft im Studienbüro Wiesbaden auf.
Die Anträge stehen hier zur Verfügung
Sollten Sie eine Bescheinigung über die gezahlten Semesterbeiträge für das Finanzamt benötigen, fallen hierfür
Verwaltungskosten in Höhe von 20,- Euro an. Eine Aufschlüsselung der Bestandteile der Semesterbeiträge der letzten Jahre finden Sie
hier.
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Studienbüro Wiesbaden
Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
D-65197 Wiesbaden
T 0611 9495 - 1560
studienbuero-wiesbaden
hs-rm
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Studienbüro Rüsselsheim
Hochschule RheinMain
Am Brückweg 26
D-65428 Rüsselsheim
T 06142 898 - 4114
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