Als Gasthörer bzw. Gasthörerin kann im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden, wer sein Wissen auf einzelnen Gebieten vervollständigen oder erweitern will. Voraussetzung hierfür ist, dass der bzw. die Gasthörende den Lehrveranstaltungen aufgrund seiner/ihrer Bildung oder seines/ihres Berufes mit Verständnis folgen kann. Berufstätige, die sich fortbilden wollen, werden besonders berücksichtigt. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 Hessisches Hochschulgesetz ist nicht erforderlich.
Für die Aufnahme als Gasthörer bzw. Gasthörerin müssen Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Hochschule RheinMain bewerben.
Zur Bearbeitung des
Gasthörerantrages müssen vorgelegt werden:
Das Vorlesungsverzeichnis erhalten Sie im Sekretariat des jeweiligen Fachbereichs; tragen Sie die Nummern der gewünschten Vorlesungen im Antrag ein und holen Sie die notwendigen Unterschriften des Hochschullehrers bzw. der Hochschullehrerin und des Dekans bzw. der Dekanin möglichst persönlich ein.
Nach Zahlung der Gebühren (Gebührenordnung für Studierende des Landes Hessen) legen Sie den Antrag mit dem Zahlungsnachweis im Studienbüro vor, um die Einwilligung einzuholen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfrist, da nach Ablauf Ihr Antrag nicht mehr bearbeitet werden kann.
Hier können Sie die Bewerbungsfristen für das gewünschte Semester einsehen.
Bankverbindung für die Einzahlung der Gebühren:
Hochschule RheinMain
Konto Nr. 1006 519
HELABA Frankfurt
BLZ 500 500 00
Weitere Auskünfte erhalten Sie im
Studienbüro.
Studien Informations Centrum (S!C)
Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
D-65197 Wiesbaden
T (+)49 (0)611 9495 - 1555
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