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Wichtige Infos zur Einschreibung Bewerbung für Bachelor-/Diplomstudiengänge

Sie können sich für das Wintersemester 2013/14 ab Ende Mai für einen Studiengang an der Hochschule RheinMain online bewerben oder einschreiben:
Hier geht's zur Online-Bewerbung bzw. zur Online-Einschreibung


Für das Wintersemester 2013/14 sind folgende Termine zu beachten:

  • Bis zum 15.07.2013 können Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang für das erste und/oder ein höheres Fachsemester bewerben.
  • Bis Ende September (genaues Datum folgt) ist für einen zulassungsfreien Studiengang eine Online-Einschreibung für ein erstes Fachsemester möglich.
  • Bis Ende September (genaues Datum folgt)  können Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang für ein höheres Fachsemester bewerben.

Weitere Infos zum Vergabeverfahren der Hochschule RheinMain

Für eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren bzw. eine erfolgreiche Einschreibung ist darauf zu achten, dass die Anträge bis zu den genannten Terminen online ausgefüllt und mit den voll­stän­digen Papier­unterlagen in unserem Studienbüro eingegangen sind.
Auch von Bewerberinnen und Bewerbern, die schon in einem Studiengang an der Hochschule RheinMain im­matrikuliert sind oder waren, sind alle im Antrag angeforderten Unterlagen (noch einmal) voll­ständig einzureichen.

So sollte Ihre Bewerbung erfolgen:

  • Als Studienanfänger oder Studienanfängerin, d.h. wenn Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind bzw. dies noch nie waren, bewerben Sie sich für ein erstes Fachsemester.

  • Bei Studienfach- oder Studien­ort­wechsel können Sie sich sowohl für ein erstes als auch für ein höheres Fach­semester bewerben. Sie können also beide Anträge stellen.

  • Wenn Sie in dem gewählten Studiengang früher einmal an der Hochschule RheinMain ein­ge­schrie­ben waren, aber das Studium abgebrochen haben (also Studien­unter­brecherin/Studien­unter­brecher sind), können Sie sich nur für ein höheres Fachsemester bewerben.
    Bitte legen Sie bei der Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums in jedem Fall eine Bescheinigung darüber vor, dass noch ein Prüfungsanspruch besteht, Sie in dem gewünschten Studiengang also keine Vor-, Zwischen- oder Abschluss­prüfung endgültig nicht bestanden haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
  • Als Zweitstudienbewerberin bzw. Zweit­studien­bewerber haben Sie die Möglichkeit, sich für ein erstes und für ein höheres Fachsemester in ausschließlich einem Studiengang zu bewerben.
    Sie gelten als Zweitstudienbewerberin bzw. Zweitstudienbewerber, wenn Sie bereits ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben.
    Das Erststudium gilt nur dann als abgeschlossen, wenn es mit einem Bachelor, Diplom, Staats­examen, einer Magisterarbeit, Promotion oder einer Graduierung beendet wurde.


    23.04.13 mo

Kontakt

Studien Informations Centrum (S!C)
Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
D-65197 Wiesbaden

 

T (+)49 (0)611 9495 - 1555
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