WELCHE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN MUSS ICH ERFÜLLEN?

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?


Die Zulassung zum Studiengang Soziale Arbeit Teilzeit setzt voraus:

  • eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB); aus dem Zeugnis muss die erreichte Durchschnittsnote der HZB hervorgehen;
  • eine erwerbstätigkeit, die Betreuung von angehörigen, eine sich auf das Studium auswirkende Behinderung bzw. chronische Erkrankung oder ein vergleichbarer wichtiger Grund, der ein Vollzeitstudium nicht zulässt.

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