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Aufgaben der Frauenbeauftragten

Die Frauenbeauftragte hat die Aufgabe, die Hochschulleitung bei der Umsetzung des § 5 des Hessischen Hochschulgesetzes, des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und des Frauenförderplans zu unterstützen und Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen aller Gruppen an der Hochschule zu entwickeln. Sie ist Ansprechpartnerin in Fällen von sexueller Belästigung nach dem Beschäftigtenschutzgesetz.

  • Ziel der Frauenförderung ist die Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen der Fachhochschule, insbesondere in Führungspositionen und in männerdominierten Studiengängen und Fachbereichen. Dabei darf sie sich nicht auf die rein quantitative Erhöhung des Frauenanteils beschränken.
  • Ziel ist es, eine Hochschule zu schaffen, die Frauen und Männer gleichermaßen mitgestalten, in der Frauen und Männer sich gleichermaßen in den Lehr- und Studieninhalten wiederfinden und gleiche Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Potentiale haben, als Studierende, als Lehrende und Forschende und als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büros, Laboren und Werkstätten.

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Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen

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65197 Wiesbaden

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Tel.: +49.(0)611.9495 -1401
Fax: +49.(0)611.9495 -1422

Bauingenieurwesen:
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