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Voraussetzungen für das Studium

Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren sind in §0 der BBPO des Master-Studiengangs Media & Design Management vom 18.03.2011 (Veröffentlicht in Amtliche Mitteilungen Nr. 165) geregelt.

Bitte beachten: In den (Online-)Bewerbungsformularen finden sich die ausführlichen Hinweise zu den notwendigen Dokumenten. Zusätzlich wird dort auch beschrieben, in welcher Form ggf. ein zu Media Management und Kommunikationsdesign äquivalenter BA-Studiengang nachzusweisen ist.

0. Zulassung zu dem Studiengang (Auszug)

0.1 Für die Zulassung zu dem Master-Studiengang Media & Design Management sind folgende Nachweise zu erbringen:

0.1.1 Abschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbare Abschlüsse) in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang in den Bereichen Design-, Medien- und/oder Managementkompetenz (Fachhochschule, Universität, anerkannte Berufsakademie):

  • Entweder ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in Media Management oder Kommunikationsdesign oder vergleichbaren Abschlüssen mit mindestens 180 ECTS- Punkten oder
  • wirtschaftswissenschaftliche, medien(informations)technische, kommunikations- sowie designwissenschaftliche und gestalterische Abschlüsse gelten in diesem Zusammenhang als vergleichbare Abschlüsse, soweit mindestens 90 ECTS-Punkte (oder mindestens 50 Prozent der Lehrinhalte soweit im Abschluss keine ECTS-Punkte ausgewiesen werden) solchen Lehrinhalten entsprechen, die Gegenstand der Inhalte des Master-Studiums Media & Design Management bilden.

0.1.2 Hochschulzugangsberechtigung.

0.2 Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses nach 0.1.

0.3 Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis des Bachelor-Studiums vorliegt, muss die Bewerberin/der Bewerber einen Nachweis über mindestens 150 CPs mit einer vorläufigen Durchschnittsnote einreichen, der von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt wurde. Hier gilt § 17 VergVO in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

0.4 Eine Rangfolgenbildung erfolgt nach der Abschlussnote des Erststudiums.

0.5 Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens werden den Studienbewerbern/ Studienbewerberinnen durch das Studienbüro der Hochschule RheinMain schriftlich mitgeteilt. Ablehnende Entscheidungen sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

Die Veranstaltungen im 2. Fachsemester werden in englischer Sprache angeboten. Zur Bewerbung ist ein Nachweis adäquater englischer Sprachkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.hs-rm.de/hochschule/service-einrichtungen/sprachenzentrum/proof-of-english-level-for-masters-applicants-wbs-dcsm/index.html