Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine bestandene künstlerische Eignungsprüfung, die jährlich im Juni durchgeführt wird. Der verbindliche Anmeldetermin, an dem die Anmeldeunterlagen in der Hochschule Rhein Main vorliegen müssen (Ausschlussfrist), ist jeweils der 01.06. eines Jahres.
Sollten Sie an einer andern Hochschule eine Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, kann diese auf formlosen Antrag innerhalb der Anmeldefrist (bis spätestens 01.06.) anerkannt werden! Es ist hilfreich diesen Antrag mit beigefügtem Beleg des Erfolges schon bis 01.05. eines Jahres zu stellen, wenn Ihnen dieses möglich ist.
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