Nebenher arbeiten, das Master-Studium mit einer Teilzeit-Stelle verbinden, Familie - das sind nur einige Gründe, warum viele unserer bisherigen Studierenden das Master-Studium nicht in Vollzeit betreiben möchten. Obwohl der Master-Studiengang ein ganz regulärer Vollzeitstudiengang ist, muss er nicht in Vollzeit studiert werden.
Da die einzelnen Lehrveranstaltungen unabhängig voneinander sind, können diese in freier Reihenfolge studiert werden. Auch ist es denkbar, den in das Studium investierten Arbeitsaufwand von Semester zu Semester neu anzupassen (z.B. aufgrund der Anforderungen der Berufstätigkeit). So könnte man für das Studium im ersten Semester 20 ECTS-Punkte anstreben, im zweiten Semester dagegen nur 10 ECTS-Punkte.
Die Studenplanung für den Master-Studiengang nimmt ebenfalls Rücksicht auf Teilzeitstudierende. Die Präsenzzeiten der Lehrveranstaltungen werden so organisiert, dass sich möglichst komplett „freie“ Tage ergeben, in denen man einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Eine formale Einschreibung zum Teilzeitstudium ist derzeit in Hessen in keinem Master-Studiengang möglich. Dies bringt aber für den Studierenden keine persönlichen Nachteile mit sich, da derzeit keine Studiengebühren erhoben werden.
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