Die gemeinsame Erörterung der für die Hochschule relevanten Angelegenheiten durch die Hochschulangehörigen und die gemeinsame Entscheidung über solche Angelegenheiten sind konstitutive Elemente des Hochschulwesens. Dies hat auch auf Ebene des Fachbereichs Gültigkeit. Hierzu können Gremien gebildet und Beauftragte benannt werden.