HINWEIS: DIE NACHFOLGENDEN INFORMATIONEN SOLLEN EINE ORIENTIERUNG BIETEN, SIND ABER NICHT RECHTSVERBINDLICH. RECHTSVERBINDLICH SIND IM ZWEIFEL ALLEINE DIE INFORMATIONEN AUF DEN AKTUELLEN BEWERBUNGSFORMULAREN (ONLINE-BEWERBUNG) UND IN DER PRÜFUNGSORDNUNG.
Für die Zulassung an dem Master-Studiengang Media & Design Management sind folgende Nachweise zu erbringen:
Der Prüfungsausschuss entscheidet (nach Vorliegen der Bewerbung) über die Anerkennung des ersten berufungsqualifizierenden Abschlusses, wenn Sie nicht Media Management oder Kommunikationsdesign im Erststudium studiert haben.
Hierzu ist der Bewerbung bei vergleichbaren Abschlüssen eine tabellarische Übersicht der für den Master Media & Design Management relevanten Veranstaltungen Ihres Erststudiums vorzulegen, aus dem auch die ECTS-Punktezahl der Kurse hervorgeht.
Hinweis: Aufzuführen sind in der Tabelle in der linken Spalte die relevanten Fächer mit ECTS-Punkten Ihres Erststudiums und daneben in der rechten Spalte die thematisch verwandten Fächer aus dem Master-Curriculum Media & Design Management (s. hierzu im Einzelnen die Hinweise auf dem Bewerbungsformular). Die Summe der Fächer in der linken Spalte muss somit mindestens 90 ECTS ergeben.
Die insgesamt nachzuweisenden mindestens 90 ECTS-Punkte beziehen sich auf die Kurse im Erststudium. Kurse des Erststudiums können jeweils nur einmal in die notwendigen 90 ECTS-Punkte eingerechnet werden, auch wenn diese ggf. thematische Bezüge zu verschiedenen Fächern des Masters aufweisen.
Da durch die Kurse des Erststudiums eine für den Master vorauszusetzende grundlegende Fach- und Methodenkompetenz nachgewiesen werden soll, sind Praktika, Projekte und Abschlussarbeiten – als typischerweise auf die Anwendung erworbenen Wissens ausgerichtete Lehrveranstaltungen – grundsätzlich nicht auf die oben geforderten 90 ECTS-Punkte anrechenbar.
Informationen zur Vergleichbarkeit von Sprachtests finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums. Ansonsten kann auch ein Sprachtest im Sprachenzentrum der Hochschule RheinMain absolviert werden. Informieren Sie sich bitte dort über Termine für Sprachtests sowie die Anerkennungsfähigkeit von Sprachkursen, die Sie ggf. an der HSRM bereits im Rahmen eines Bachelor-Studiums am Sprachenzentrum der HSRM erworben haben.