Nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) hat der behördliche Datenschutzbeauftragte die Aufgabe, die datenverarbeitende Stelle bei der Ausführung des HDSG sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz zu unterstützen und Hinweise zur Umsetzung zu geben. Bei beabsichtigten Maßnahmen, die den Datenschutz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) betreffen, ist der Datenschutzbeauftragte zu unterrichten und anzuhören. Mitarbeiter/innen und Studierende können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes an ihn wenden.
01. 09. 2010 - 30. 08. 2015
Hochschule RheinMain Wiesbaden
Fachbereich
Design Informatik Medien
Campus Unter den Eichen 5
65195 Wiesbaden
Phone+49 (0)611 / 9495 2501
Fax +49 (0)611 / 9495 2173
E-Mail