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Immatrikulation

  • Wenn Sie mit dem Zulassungsbescheid einen Studienplatz erhalten, den Sie annehmen möchten, müssen Sie sich innerhalb der im Bescheid genannten Frist an unserer Hochschule immatrikulieren.
    Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Sie sich nicht binnen der genannten Frist einschreiben. Der Studienplatz wird dann im Nachrückverfahren an andere Studienbewerber/innen vergeben.
  • Falls Sie sich nicht persönlich einschreiben können, können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen, die Einschreibung für Sie vorzunehmen; erteilen Sie dieser Person dazu eine schriftliche Vollmacht, die bei der Einschreibung vorgelegt werden muss. Diese Person sollte sich außerdem legitimieren (bspw. über den Personalausweis) können.
  • Zur Einschreibung müssen Sie die zur Bewerbung eingereichten Nachweise und die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen (z.B. Zeugnisse, Praktikumsbescheinigungen etc.) im Original vorlegen.
  • Bei der Einschreibung ist ein Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung zu erbringen. Bitte reichen Sie die von Krankenkassen dafür vorgefertigten Formularsätze ein (keine Chipkarte oder Mitgliedsausweis Ihrer Krankenkasse).
  • Die Gebühren für das erste Semester an der Hochschule RheinMain zahlen Sie unmittelbar nach der Einschreibung; Sie erhalten dafür bei der Einschreibung einen vorbereiteten Überweisungsträger.

Wichtig! Erst mit dem Zahlungseingang der Gebühren ist Ihre Einschreibung endgültig!

Weitere Informationen erhalten Sie im Studienbüro.

Anschrift

Hochschule RheinMain Wiesbaden
Fachbereich

Design Informatik Medien

Campus Unter den Eichen 5

65195 Wiesbaden
Phone+49 (0)611 / 9495 2501
Fax +49 (0)611 / 9495 2173
E-Mail